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20. Mai 2007 - 00:00 Uhr
Internetrecht: Unerwünschte Bilder im Internet
von Bettina Vogt
Wer im Netz auftaucht, kann sich dagegen kaum wehren. Oft ist es schwierig herauszufinden, wer die Bilder oder Videos online gestellt hat.
 
 

Düsseldorf. In Internetvideos kann jeder auftauchen. Jeder, der irgendwann von einer Kamera aufgezeichnet worden ist – auf offener Straße, auf einem Fest oder zu Hause.

Doch nicht immer wissen die Betroffenen, dass Aufnahmen von ihnen im Netz existieren. Und selbst wenn sie es erfahren, ist es schwierig, sich gegen die zu wehren, die sie online gestellt haben.

„In der Theorie hat jeder den Anspruch auf den Schutz seines Persönlichkeitsrechts“, sagt Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälte, die sich auf Internetrecht spezialisiert hat.

„Ohne Zustimmung der Betroffenen dürfen Bilder von Privatpersonen nicht veröffentlicht werden, auf denen sie klar erkennbar sind. Auch nicht im Internet.“

Das Problem liegt in der Praxis. Denn um jemanden belangen zu können, muss er bekannt sein. Das herauszufinden, ist aus verschiedenen Gründen schwierig. Denn wer das Video gemacht hat, muss es nicht auch ins Netz gestellt haben. Zudem sind Internetsurfer oft anonym unterwegs.

Betroffene können den Betreiber der Seite verklagen

Kann der Urheber nicht gefunden werden, bleibt die Möglichkeit, den Betreiber der Webseite aufzufordern, es von der Seite zu nehmen.

„Geschieht das nicht, kann der Betroffene gegen den Betreiber klagen“, sagt Dzepina. Damit ist allerdings ein hohes Kostenrisiko verbunden, denn Anwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen vorher gezahlt werden.

Je nachdem, wie intim oder verletzend das Video ist, muss das Risiko einer Niederlage vor Gericht abgeschätzt werden. Handelt es sich um ein sehr privates Video, zum Beispiel eine Aufnahme beim Duschen oder beim Sex, und die betroffene Person ist eindeutig erkennbar, wird eine Schadenersatzklage und eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung in der Regel erfolgreich sein – zumindest nach deutschem Recht.

Und selbst wenn es am Ende doch gelungen ist, die Aufnahme vom Videoportal zu verbannen, kann sie an anderer Stelle wieder auftauchen – zum Beispiel per Rundmail von jemandem, der sie längst gespeichert hatte oder auf einem anderen Portal.

„Man muss sich einfach damit abfinden, dass so etwas jedem passieren kann“, sagt Dzepina. „Meist verlieren solche Videos schnell gesellschaftlich an Bedeutung.“

Wer steckt dahinter?

Betreiber: Um herauszufinden, wer der Betreiber einer Internetseite ist, kann das über so genannte „Who-Is“-Internetdienste (frei übersetzt: Wer steckt dahinter) tun.

Es erscheinen Daten über die Seite wie das Datum der letzten Aktualisierung und eine Kontaktadresse eines Verantwortlichen. Zudem wird man auch darüber informiert, wie man sich schützen kann, wenn man denkt,/ dass rechtliche Interessen verletzt wurden.

Deutsche Seiten: Diese Domaindaten können abgefragt werden unter www.denic.de

Internationale Seiten: Daten dazu können abgefragt werden unter www.allwhois.com

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