Düsseldorf. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Innenminister Wolfgang Schäuble fordert, mutmaßliche Terroristen vorbeugend in Haft zu nehmen, ihnen Internet und Handy sperren zu lassen, ja sogar die gezielte Tötung von mutmaßlichen Terroristen. Was waren Ihre ersten Gedanken dazu?
Leutheusser-Schnarrenberger: Meine ersten Gedanken waren, dass Herr Schäuble nun wirklich ernst macht mit seinen schon lange gehegten Vorstellungen, unseren Rechtsstaat umzubauen. Er orientiert seine Politik vollständig am Ausnahmezustand. Der Staat muss nach seiner Vorstellung für alle denkbaren Situationen gewappnet sein, und da ist ihm jedes Mittel recht. Für ihn gibt es keine roten Linien.
Sie selbst sind 1996 aus Protest gegen die Zustimmung Ihrer Partei zum sogenannten Großen Lauschangriff als Bundesjustizministerin zurückgetreten. Hätten Sie vor dem Hintergrund der heutigen Bedrohungslage genauso reagiert?
Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich muss man als verantwortlicher Politiker überlegen, was angesichts der neuen Bedrohungen geboten ist. Aber auch dann muss es ganz klare Grenzen geben.
Wo liegen diese Grenzen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Der Grundgesetz-Artikel „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist so eine rote Linie. Daher verbietet es sich auch für den Innenminister, die Tötung von mutmaßlichen Terroristen zur Diskussion zu stellen. Da gibt es schlicht Denkverbote. Aber auch die geplante heimliche Durchsuchung von Computern wird viele, viele unschuldige Bürger ins Visier staatlichen Handelns rücken. So etwas darf es in unserem Rechtsstaat auch angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nicht geben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat angekündigt, dass es zur Online-Durchsuchung einen Gesetzentwurf geben wird. Wäre eine Regelung dazu denkbar, die Ihre Befürchtungen ausräumen könnte?
Leutheusser-Schnarrenberger: Die Strafverfolgungsbehörden haben doch jetzt schon viele Möglichkeiten. Es können bei einem konkreten Verdacht Festplatten beschlagnahmt und durchsucht werden. Natürlich darf das Internet kein rechtsfreier Raum sein. Aber der Kernbereich privater Lebensführung muss geschützt bleiben, das hat das Bundesverfassungsgericht auch beim Urteil zum Lauschangriff bestätigt. Auf einer Festplatte finden Sie Geschäftliches und Privates verteilt. Man kann in dieses Gesetz also schreiben, was man will – in der Praxis wird das Private nicht vom Rest zu trennen sein.
Schäuble hat sich damit gerechtfertigt, dass er alles ihm Mögliche tun müsse, um Terroranschläge wie in Großbritannien zu verhindern. Muss der Bürger vom Staat nicht erwarten können, dass er alles tut um ihn zu schützen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bewundere die Menschen in Großbritannien dafür, mit welcher inneren Festigkeit sie mit diesen Situationen fertig geworden sind. Herr Schäuble ist Verfassungsminister, und die Bürger können auch erwarten, dass er ihre Freiheitsrechte schützt.
Sie sagen also, wir müssen für mehr Freiheit die Gefahr von Terroranschlägen in Kauf nehmen.
Leutheusser-Schnarrenberger: Um mehr Freiheit geht es doch gar nicht. Es sind in sechs Jahren rund 150 Gesetze zur Einschränkung von Freiheit beschlossen worden. Es geht jetzt darum, dass zumindest ein Restbereich von Privatsphäre noch erhalten bleibt. Dafür kämpfe ich. Das Bewusstsein der Bürger für ihre Freiheitsrechte wird leider immer weiter ausgehöhlt.
Also haben wir die rote Linie schon überschritten.
Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, aber wir haben als Gesetzgeber jetzt wirklich alles ausgeschöpft. Was nützen uns denn die tollsten Gesetze, wenn es nicht ausreichend qualifiziertes Personal gibt? Oder schauen Sie sich die mangelhafte technische Ausrüstung der Polizei an: Der Digitalfunk ist das wohl berühmteste Trauerspiel auf diesem Gebiet.
Sie haben als Bundesjustizministerin damals beim Lauschangriff klar Position bezogen. Die jetzige Justizministerin Brigitte Zypries hält sich hingegen sehr zurück. Können Sie das nachvollziehen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, überhaupt nicht. Sie hat die Aufgabe, jetzt in der Koalition die unantastbaren Grenzen aufzuzeigen. Wenn sie im Kabinett ihr Veto einlegen würde, könnte ein Gesetz nicht durchkommen, weil dort nun mal das Einstimmigkeits-Prinzip gilt. Dazu muss man aber den Mut haben zu sagen: Nein, mit mir nicht. Frau Zypries meldet hingegen gelegentlich Bedenken an, sammelt sie aber am nächsten Tag auch gleich wieder ein. Als ehemalige Staatssekretärin unter Otto Schily denkt sie vielleicht noch immer mehr wie ein Innenminister.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Beruflich Nach ihrem Abitur im westfälischen Minden 1970 studierte sie Jura und machte ihr zweites Staatsexamen 1978 in Düsseldorf. Sie sitzt seit 1990 für die FDP im Bundestag und war von 1992 bis 1996 Bundesjustizministerin. Sie lehnte den „Großen Lauschangriff“ ab und trat im Streit mit ihrer Partei darüber zurück. Seit Juli 1997 arbeitet sie neben ihrem Mandat als Rechtsanwältin in München.
Parteikarriere Leutheusser-Schnarrenberger rückte 1991 in den Bundesvorstand der FDP auf, im Dezember 2000 wurde sie zur Landesvorsitzenden in Bayern gewählt. Seit September 2005 ist sie Vize-Fraktionschefin im Bundestag.
Privat Die 56-Jährige ist vielfältig ehrenamtlich aktiv. Für ihren Einsatz für Frauen- und Kinderrechte wurde sie mehrfach ausgezeichnet.



