Wuppertal. Wer Aufträge an Künstler vergibt, der zahlt auch an die Künstlersozialkasse. Das klingt zunächst einleuchtend. Das seit 1983 geltende Gesetz ist aber offenbar längst nicht überall präsent – insbesondere in der Industrie im Gegensatz beispielsweise zu den Event-Dienstleistern nicht. Seit im vergangenen Jahr die Träger der Deutschen Rentenversicherung abgabepflichtige Arbeitgeber überprüfen, wächst nun massiv der Unmut.
Das ist zum Beispiel bei der K.A. Schmersal so. Chef Heinz Schmersal flatterte allein für den Wuppertaler Standort rückwirkend ab dem Jahr 2007 bis ins Jahr 2002 eine Nachforderung über satte 50000 Euro ins Haus. Für die Tochter Elan sind es noch einmal rund 50000 Euro. Forderungen, von denen das Unternehmen völlig überrascht wurde – und gegen die die Firma jetzt Widerspruch eingelegt hat.
Fällig sind derzeit 5,1 Prozent des Auftragwertes. Geld, das direkt an die Künstlersozialkasse geht – und zwar zusätzlich zum Auftragsvolumen. Was Heinz Schmersal unter anderem so erzürnt: Die Abgaben sind selbst dann fällig, wenn der Auftragnehmer gar nicht Mitglied in der Künstlersozialkasse ist.
Sicherheitsschalter fotografieren, das Lektorat übernehmen, Kataloge gestalten (und die sind bei Schmersal traditionell aufgrund der extrem ausgeprägten Produktpalette sehr dick), Internet-Auftritte realisieren – all das gehört nach Lesart des Gesetzgebers mit in die Tätigbereiche, für die die Künstlersozialkasse zuständig ist.
Sofern der Auftragnehmer keine GmbH ist. Anders als von den Unternehmen erwartet, ist die Abgabe also keineswegs ausschließlich nach Auftritten von Akrobaten oder Zauberern zu zahlen.
„Ich brauche keine subventionierte Krankenversicherung. Ich brauche Aufträge.“ Eine Freiberuflerin
Was solche Nachforderungen für kleine Unternehmen bedeuten können, mag sich Schmersal gar nicht ausmalen. Und auch für größere Firmen gelte: Diese 100000 Euro zu zahlen, das müsse man den Unternehmern erst einmal begreiflich machen. Die Reaktionen der Firmen seien da oft subtiler, schleichender, aber effizient.
So könnten diese Dienste beispielsweise im Ausland geordert werden. In Österreich, den Niederlanden oder der Schweiz sind solche Zahlungen nämlich nicht fällig. Auch könne ein Unternehmen so reagieren, dass Freiberufler überhaupt keine Aufträge mehr erhalten. So weit ist Schmersal jetzt aber noch nicht. Zunächst will er sich gegen diese Zahlungen wehren.
Das trifft genau den Geschmack einer der WZ bekannten Freiberuflerin, die nicht Mitglied der Künstlersozialkasse ist – und die von vielen Kollegen weiß, denen es nicht gelungen ist, in dieser Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Sie spricht von einem „Standortnachteil für Deutschland“ und davon, dass sich Politiker „sehr fahrlässig mit meiner Existenz umgehen.“
Genau denjenigen, denen der Gesetzgeber eigentlich etwas Gutes tun wolle, schade die Regelung nachhaltig. Und zwar doppelt: Denn wenn solch ein Freiberufler beispielsweise für die Erstellung eines Katalogs einen anderen Freiberufler anheuert, der die grafische Gestaltung übernimmt, muss der erste Freiberufler ebenfalls 5,1 Prozent an die Kasse überweisen.
Die Haltung der Frau ist an Klarheit nicht zu überbieten: „Ich brauche keine subventionierte Krankenversicherung, ich brauche Aufträge.“ Und das gelte gerade in einer Stadt wie Wuppertal für sehr viele Freiberufler, deren Dienste auch in der Industrie nachgefragt werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat die Künstlersozialversicherung zudem als „unsystematisch und bürokratisch“ kritisiert.



