Wuppertal. Mehr als einem Monat nach dem Tod der fünfjährigen Talea äußert sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erstmals zum Ermittlungsstand. Bislang war völlig unklar, welche Umstände zum Tod des Kinder geführt haben. Nun teilt der Staatsanwalt mit:
"Talea verstarb eines nicht natürlichen Todes durch Gewalteinwirkung. Als konkrete Todesursache ist ein Ersticken durch gewaltsames Verschließen der Atemöffnung in Verbindung mit einer Unterkühlung durch kaltes Wasser festzuhalten."
Ein sexueller Missbrauch des Kindes konnte ausgeschlossen werden. Tatort ist zweifelsfrei die Wohnung von Taleas Pflegeeltern an der Kleestraße.
Eindeutig gilt die Pflegemutter, die seitdem 21. März in Untersuchungshaft sitzt, als einzige Tatverdächtige: "Der dringende Tatverdacht richtet sich gegen die 38-jährige Pflegemutter, Kaja G. Sie war zur Tatzeit mit Talea und der 2-jährigen Tochter alleine in der Wohnung. Die gelernte Arzthelferin und Hausfrau ist selbst Mutter zweier Kinder, welche 2 und 9 Jahre alt sind. Der 39-jährige Pflegevater, Axel G., war zum Todeszeitpunkt der Talea für seinen Arbeitgeber im Außendienst unterwegs."
Zu den zahlreichen Verletzungen, die am Körper des Mädchens festgestellt wurden, erklärt die Staatsanwaltschaft folgendes: "Nach dem Ergebnis des zwischenzeitlich vorliegenden Gutachtens der Rechtsmedizin zur Todesursache ist eine Erklärung der überwiegenden Zahl der frischen und älteren Verletzungen durch unfallbedingte Stürze nahezu ausgeschlossen."
Taleas leibliche Familie hatte mehrfach schwere Vorwürfe gegenüber dem Jugendamt geäußert und die Freistellung der zuständigen Sachbearbeiter gefordert. Die Staatsanwaltschaft erklärt, bislang keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen entdeckt zu haben. Sie ermittelt aber weiter. Konkret heißt es:
"Aufgrund der gegebenen Anhaltspunkte wurden die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Sozialverwaltung der Stadt Wuppertal aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich zur Zeit gegen zwei Sachbearbeiterinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Stadt Wuppertal hat die relevanten Akten und Unterlagen den Ermittlungsbehörden zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch bei den beschuldigten Mitarbeiterinnen durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft weist auf Folgendes hin: Ob aus den bisher ermittelten Tatsachen eine Schlussfolgerung auf ein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern der Sozialverwaltung im Hinblick auf den Tod des Kindes gezogen werden kann, ist eine Frage, die zur Zeit noch nicht abschließend beantwortet werden kann.
Der bloße Umstand, dass das Kind in der Vergangenheit Verletzungen aufwies und nicht aus der Pflegefamilie herausgenommen wurde, reicht dazu nicht aus. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch ein hier allein in Betracht stehendes Unterlassen erfordert u.a. neben einer tatsächlichen Handlungsmöglichkeit auch eine Garantenpflicht als rechtliche Handlungspflicht, die Kausalität des Unterlassens für den Erfolgseintritt und insbesondere eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Voraussehbarkeit des wesentlichen Kausalverlaufs und des Erfolgs.
Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass sich bisher Anhaltspunkte zur Einleitung von Ermittlungen gegen den Sozialdezernenten und den Leiter des Jugendamtes der Stadt Wuppertal nicht ergeben haben."



