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LokalesWuppertalDer Fall Talea
14. Januar 2009 - 13:38 Uhr
Rechtsmedizin: Talea wurde nicht erstickt
Das Kind starb an Unterkühlung. Die genauen Umstände bleiben weiter offen.
 
 

Wuppertal. Am 18. März des vergangenen Jahres starb das Pflegekind Talea. Jetzt steht die Todesursache fest: Unterkühlung. Nicht Ersticken und Unterkühlung, wie es in der Anklage wegen Totschlags gegen die Ex-Pflegemutter (38) der Fünfjährigen heißt. Am Mittwoch legte sich der vom Gericht bestellte Gutachter fest. Demnach hat die Obduktion der Leiche ergeben, dass jemand das Mädchen vor dessen Tod misshandelt und zudem versucht hat, es zu ersticken. Es sei aber definitiv bei dem Versuch geblieben. Tödlich war demnach das Wasser in der Badewanne, in der die Angeklagte Talea gefunden haben will.

Wer nun weitere Aufklärung erwartet hatte, wurde enttäuscht. Trotz mehrfacher eindringlicher Nachfragen des Gerichts, konnte der Gutachter keine zeitliche Festlegung der Abläufe an jenem 18.  März 2008 liefern. Der chronologische Ablauf des Tatgeschehens ist damit nicht zu rekonstruieren. 

Am 13. Prozesstag ist erneut indirekt Kritik am Jugendamt laut geworden. Als Zeugin sagte die Leiterin des Kindergartens aus, den Talea besucht hatte. Die 48-Jährige berichtete, dass sie sich mehrfach über Verletzungen am Körper des Mädchens gewundert und mehrfach das Jugendamt eingeschaltet habe. So habe Talea unter anderem eine Verletzung an der Hüfte gehabt. Das Mädchen habe gesagt, es sei von der Pflegemutter getreten worden. Die darüber informierte zuständige Sachbearbeiterin habe zu ihrer Überraschung weder erstaunt noch bestürzt reagiert, sondern lediglich darauf verwiesen, dass das Mädchen nach den Osterferien aus der Pflegefamilie genommen werden soll. Dazu kam es nicht mehr.
Die angesprochene Sachbearbeiterin ist eine von zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, gegen die nach Taleas Tod weges des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt worden war. Das Verfahren wurde mittlerweile ergebnislos eingestellt.
Der psychiatrische Gutachter kritisierte gestern das Vorgehen der Behörden bei der Inhaftierung der Angeklagte. Die 38-Jährige war in der Nacht nach Taleas Tod in die Stiftung Tannenhof eingeliefert worden. Dass es unmittelbar nach der Verlegung vom psychiatrischen Krankenhaus in der zuständigen JVA keine weitere Untersuchung gegeben habe, nannte der Gutachter gestern eine „riskante Aktion“. Die Angeklagte selbst sagte gestern, die Untersuchung in der JVA sei ihr aus organisatorischen Gründen verweigert worden. Sie habe sich deshalb an einen Seelsorger gewandt.
Das Gericht fragte den rechtsmedizinsche Gutachter, ob ein früherer Notruf bei der Feuerwehr seitens der Pflegemutter die Überlebenschancen Taleas erhöht hätten. Antwort des Experten: „Das ist nicht unterstellbar.“
Der psychiatrische Gutachter formulierte gestern die Hypothese, dass die Angeklagte vor dem Hintergrund ihrer Rückkehr in ihre Mormonen-Gemeinde einen undefinierbaren Druck verspürt haben könnte, ein Pflegekind aufnehmen zu müssen. Und das obwohl es Probleme mit ihrem eigenen Sohn gegeben habe. These des Gutachters: Taleas Aufnahme glich einer Inszenierung, von der die 38-Jährige dann nicht mehr zurücktreten konnte.

Zentrale Fragen im Fall Talea bleiben unbeantwortet. Wann war der Erstickungsversuch? Laut Gutachten innerhalb von 24  Stunden vor dem Tod des Mädchens, der am frühen Abend des 18. März festgestellt wurde. Wie lange befand sich Talea in der Badewanne? Laut Gutachten ist das definitiv nicht zu klären. Es sei wohl davon auszugehen, dass Kinder schneller auskühlen als Erwachsene, aber gesicherte Daten gibt es dazu nicht.

Es geht so weiter. Wann wurde das Wasser in die Wanne gelassen? Wie hoch war die Temperatur des eingelassenen Wassers? Warum stieg Talea nicht aus der Wanne, als ihr kalt wurde? Hat sie jemand davon abgehalten und wenn ja, wer und wann?

Wo er konnte, spezifizierte der rechtsmedizinische Gutachter seine Angaben. Beispielsweise zum besagten Erstickungsversuch. Der sei auch durch das Knien auf dem Brustkorb des Mädchens möglich gewesen. Diese Variante sei jedoch eher unwahrscheinlich, weil keine entsprechenden Spuren an der Leiche gefunden wurden. Weil auch ein Würgen am Hals auszuschließen sei, bleibt laut Gutachten nur das Verschließen von Mund und Nase. Prompt kam vom Gericht die Frage, ob die Hand eines Neunjährigen dafür ausreiche. Die Antwort lautete: „Ja.“

Sohn (9) der Angeklagten rückt erneut in den Fokus des Prozesses

Einmal mehr rückte damit der leibliche Sohn der Angeklagten in den Fokus. Die 38-Jährige hat im Prozess ausgesagt, dass Talea am Nachmittag jenes 18.   März mehrere Stunden unbeaufsichtigt war. In dieser Zeitspanne war nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme zwischenzeitlich nur ihr Sohn mit Talea zusammen.

Als der von seiner Mutter zu Freunden nach Remscheid gefahren wurde, hatte die 38-Jährige – so zumindest ihre eigenen Aussage – Talea schon eine gute Stunde nicht mehr gesehen. Der Junge schweigt, stand laut Staatsanwaltschaft nie unter Verdacht, ist ohnehin nicht strafmündig.

Seine Mutter bestreitet die Totschlagsvorwürfe. Sie habe Talea nach ihrer Rückkehr in der mit kaltem Wasser gefüllten Wanne liegend aufgefunden. Das Mädchen habe noch ein schwaches Lebenszeichen von sich gegeben, starb dann auf dem Weg ins Krankenhaus.

Psychiater stellt die volle Schuldfähigkeit fest

Ein psychiatrischer Gutachter hat festgestellt, dass die Angeklagte voll schuldfähig ist. Ansonsten formulierte der Experte Hypothesen. Beispielsweise die, dass die Angeklagte die Probleme mit Talea wohl wahrgenommen, aber nicht nachhaltig angepackt habe. So habe es zwar Besuche bei Ärzten gegeben, die seien aber wenig nachhaltig gewesen, hätten eher Alibi-Funktionen gehabt. Auf diese Weise habe die Angeklagte eine innerfamiliäre Aufklärung zu den Ursachen der vielen Verletzungen Taleas vermieden. Die Verteidigung kritisierte prompt eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung.

In der kommenden Woche werden die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten erwartet.

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