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2. November 2009 - 21:15 Uhr
Skinhead streitet S-Bahn-Angriff ab
Ein wegen Totschlags vorbestrafter 29-Jähriger und ein 23-Jähriger aus der rechtsextremen Szene sollen im Juni zwei Schwarzafrikaner attackiert haben.
 
 

Wuppertal. Seit Montag müssen sich zwei Männer (29, 23) wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Wie berichtet, sollen sie in der Nacht auf den 1. Juni dieses Jahres in der S 8 zwei Schwarzafrikaner angegriffen haben. Am Montag stritten die beiden Angeklagten – sie werden der rechtsextremen Szene zugerechnet – die Vorwürfe ab.

Die Afrikaner hätten sich auf den freien Platz neben seine Freundin setzen wollen, sagte der 29-Jährige: „Die wollte aber nicht.“ Daran, dass er daraufhin einem der Afrikaner eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben soll, konnte sich der Mann nicht mehr erinnern. Er sei zuerst geschlagen worden.

Vor dem Landgericht geht es um einen Angriff am Bahnhof Steinbeck im November 2008. Laut Staatsanwaltschaft wurde dabei ein 19-Jähriger von hinten umgestoßen und mehrmals mit dem Kopf auf den Bahnsteig geschlagen.
Vor und nach der Tat soll der Angeklagte Nazi-Parolen beziehungsweise den verbotenen Hitler-Gruß gerufen haben.

Eines der mutmaßlichen Opfer schilderte das anders: „Es ist nicht das erste Mal, dass mir so etwas in der Bahn passiert. Aber wir wollten keinen Ärger.“ Er habe versucht, die pausenlosen Provokationen zu ignorieren.

Wie berichtet, ist der ältere Angeklagte wegen Totschlags vorbestraft. 1998 soll er mit zwei Komplizen aus der rechtsextremen Skinhead-Szene in Duisburg-Walsum einen Familienvater (58) totgetreten haben. 1999 wurde er wegen Totschlags zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Wegen der aktuellen Vorwürfe befindet er sich derzeit in U-Haft. Und: Im Januar 2010 muss er sich erneut wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, diesmal vor dem Landgericht. Das Landgericht hat bereits einen weiteren (Über)haftbefehl für den Angeklagten beantragt. Der jetzt begonnene Prozess vor dem Amtsgericht wird in der kommenden Woche mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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