Krefeld. Am Freitag ist die Beweisaufnahme im sogenannten „Lustreise-Prozess“ abgeschlossen worden. Und der SPD-Ratsherr und SWK-Aufsichtsrat Jürgen Hengst und der frühere SPD-Fraktionschef und Ex-Aufsichtsrat Dieter F. müssen sich „nur“ noch deshalb vor dem Amtsgericht verantworten: Vorteilsnahme von Amtsträgern nennt die Staatsanwältin die zweieinhalbtägige Reise zur Erdgasförderplattform vor der norwegischen Küste Sie erkennt in dem Ausflug auf Kosten der Ruhrgas AG einen „Event-Charakter“.
„Die Beweisaufnahme hat die Anklage bestätigt“, sagt die Staatsanwältin, die zuvor den Vorwurf der Untreue gegen beide Angeklagte wegen einer Museumsbesichtigung in Essen mit anschließendem Bankett im Dezember 2004, ebenfalls auf Kosten der Ruhrgas, fallengelassen hat: Auf ihren Antrag stellt der Richter diesen Anklagepunkt ein.
Dieter F. soll 7000 Euro zahlen, Ratsherr Jürgen Hengst 6600 Euro
In ihrem Plädoyer fordert sie für den Hochschulprofessor i.R. Dieter F. eine Geldstrafe von 7000 Euro (70 Tagessätze) und für den Oberstudienrat und Kommunalpolitiker Jürgen Hengst 6600 Euro (60 Tagessätze). Ihm hält die Anklagevertreterin zugute, dass er an jenem Freitag, 27. September 2002, den Charterflug nach Stavanger nicht in Anspruch genommen habe, sondern mit Linie nachgeflogen sei und auch „keinen Lachs in seinem Hotelzimmer“ vorgefunden habe.
Hätte für jeden anderen Teilnehmer die Reise zur Plattform 5416,35 Euro gekostet, setzte die Staatsanwältin im Fall Hengst nur 4000 Euro an. Möglicherweise seien derartige Reisen bei Energieunternehmen üblich gewesen – „das macht sie aber noch nicht legal“, befindet die Krefelder Staatsanwältin, die das Verfahren von ihren Kölner Kollegen „geerbt“ hat, die bundesweit wegen „Lustreisen“ gegen Aufsichtsräte ermittelt hat. Sie glaubt: Die Ruhrgas AG habe sich Entscheidungen erkaufen wollen. „Und ein Aufsichtsrat hat Einfluss auf sein Unternehmen.“
„Pflichtwidig“ habe sich die SWK-Sekretärin und Personalvertreterin im Aufsichtsrat, Claudia K. verhalten. Wegen der Teilnahme an einer Weihnachtsfeier (Gesamtkosten: 4000 Euro) des SWK-Vorstandes in der Zeche Zollverein im Dezember 2005 wird ihr Untreue vorgeworfen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb Musical-Gutscheine oder Handtaschen für die Partner der Aufsichtsräte der Förderung der innerbetrieblichen Kommunikation dienen sollten, bemerkt die Staatsanwältin. Die Anklagte beteuert, sie sei zu der insgesamt 4000 Euro teuren Veranstaltung gefahren, weil sie glaubte, dort als neue Aufsichtsrätin vorgestellt zu werden. Claudia K. soll 1800 Euro zahlen (30 Tagessätze).
Verteidiger: 2002 hätte ich meinem Mandanten zur Reise geraten
Die Verteidiger beantragen für ihre drei Mandanten natürlich Freispruch. Der Anwalt des SPD-Ratsherrn lehnt sich aus dem Fenster: „Verabschiedet sich der Rechtsstaat heute und geht in das Richter-Recht?“ Da werde das Brühler Verfahren (angeklagt war dort wegen „Lustreisen“ ein Kämmerer ) „eins zu eins auf unsere Mandanten übertragen“.
Der ab 2006 ermittelnde Kölner Staatsanwalt habe überhaupt kein Interesse gezeigt, die Beschuldigten zu hören. „Die Staatsanwaltschaft hat auf politischen Druck gehandelt,“ so der Verteidiger. Da der Bundesgerichtshof erst 2006 die Rechtssprechung im Hinblick auf Vorteilsnahme durch Amtsträger revidierte, hätte er 2002 seinem Mandanten nach juristischer Prüfung der Reiseunterlagen geraten, an der „gasfachlichen Informationsfahrt“ teilzunehmen.
Bis kommenden Mittwoch, 9 Uhr, hat der Richter Zeit, ein gerechtes Urteil zu finden. Für Jürgen Hengst ist klar: „Im Fall einer Verurteilung gehen wir in die nächste Instanz.“ Denn schuldig fühlen sich die Angeklagten auch nach sechs Prozesstagen nicht.




