Krefeld. Wegen Körperverletzung mit Bedrohung, Nötigung und Nachstellung hat ein 46-jähriger Krefelder beim Amtsgericht Krefeld eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhalten.
Der geschiedene Mann hatte nach der Scheidung im Jahre 2009 seiner wiederverheirateten Ex-Frau übel nachgestellt. Er rief oft mehrmals täglich sowohl in ihrer Wohnung als auch auf der Arbeitsstelle an und bedrohte und beschimpfte sie.
Auch klebte er Plakate mit unflätigen Bemerkungen und Nacktfotos seiner Ehemaligen im Hausflur der neuen Wohnung und am Schaufenster der Arbeitsstätte an. Hinzu kamen Bestellungen von Pizza und Bekleidung auf den Namen der Frau. Diese sagte nun als Geschädigte und Zeugin aus und sprach von einem „Leben in Angst“.
Angeklagter bedrohte seine „Ex“ mit einer Glasscheibe
Im Oktober 2008 hat der Angeklagte sie in der damaligen gemeinsamen Wohnung geschlagen und ihr gedroht, sie mit einer Glasscheibe umzubringen. Ein andermal schlug er sie und drückte ihr ein Kissen ins Gesicht und warnte sie davor, die Polizei zu verständigen.
Durch die andauernden Belästigungen, die auch nach der neuen Eheschließung der Frau nicht aufhörten, wurde diese in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt.
In der Hauptverhandlung, an der die gequälte Frau als Nebenklägerin teilnahm, gab der renitente Mann alles zu, legte ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Sein Anwalt habe ihm die Augen geöffnet: „Ich bin offenbar in die falsche Richtung gelaufen“.
Die Richterin betonte bei der Urteilsverkündung, dass den vorbestraften Angeklagten nur sein umfassendes Geständnis und die Entschuldigung vor einer höheren Strafe bewahrt hat. Und nur deshalb habe sie, wenn auch schweren Herzens, eine Bewährung ausgesprochen.
Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, der Verurteilte darf sich seiner „Ex“ gegen deren Willen nur auf höchstens 50 Meter nähern.
Dazu muss er innerhalb eines Jahres 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 2500 Euro zahlen. Dass er die Verfahrenskosten zu tragen hat, versteht sich von selbst.




