Energetische Sanierung gut für Geldbeutel und Umwelt

Änderungen beim Mietrecht sollen Maßnahmen für einen geringeren Energieverbrauch erleichtern.

Düsseldorf. Ob Gas, Strom oder Heizöl: Energie wird immer teurer. Den Wohnraum energetisch zu sanieren, das kann deswegen neben der Umwelt auch dem Geldbeutel von Mieter und Vermieter nutzen. Dies sind die Regeln:

„Abgesehen von einigen Nachrüstpflichten besteht für bereits vorhandene Wohngebäude keine Pflicht zur energetischen Sanierung — jedenfalls solange man die Gebäude nicht anrührt“, sagt Gerold Happ, Geschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. Modernisiert der Eigentümer jedoch in größerem Umfang beispielsweise die Fassade, so muss er dabei energetische Vorgaben erfüllen.

Nach Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter die Jahresmiete um elf Prozent der Kosten für die Wohnung erhöhen. Dies gilt jedoch nicht für Erhaltungsmaßnahmen. „Ist ohnehin die Erneuerung der Fassade fällig, können diese Kosten nicht Bestandteil der Mieterhöhung sein“, so Happ. Es muss also ermittelt werden, welcher Kostenanteil auf Instandhaltung und welcher auf energetische Modernisierung entfällt.

Das Mietrechtsänderungsgesetz soll energetische Sanierung erleichtern und sieht unter anderem vor, dass der dementsprechende Zustand einer Immobilie künftig im Mietspiegel stärkere Berücksichtigung findet. Vermieter sollen einfacher begründen können, warum die Sanierung nötig ist. Und Mieter können etwa wegen damit verbundenen Baulärms nicht so einfach die monatliche Zahlung kürzen. Macht ein Mieter angesichts der angekündigten Mieterhöhung unzumutbare wirtschaftliche Härte geltend, muss das zudem nicht mehr die Modernisierung verzögern. Die Härtefallprüfung wird auf später verschoben.

„Von Energieeinsparungen hat der Vermieter zunächst einmal nichts; energetische Modernisierungen lohnen sich für ihn nur, wenn er die Miete entsprechend erhöhen kann“, meint Gerold Happ. Für Mieter sind Energieeinsparungen natürlich höchst willkommen.

Allerdings drohen ihnen auch höhere Mietzahlungen. Deshalb rechne sich die energetische Sanierung in aller Regel „nur in Ausnahmefällen“, meint Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Am ehesten profitieren Mieter davon, wenn eine neue Heizung eingebaut wird beziehungsweise die aktuelle Heizung optimiert wird. Hier sind die Kosten tendenziell am niedrigsten und die Einspareffekte groß“, so Ropertz.

Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energieagentur (Dena), ist hingegen überzeugt, dass eine energetische Sanierung nicht unbedingt Mehrkosten bedeuten müsse. Sinnvoll sei sie immer dann, wenn ohnehin Sanierungsbedarf bestehe. Dann sollte man einen neutralen Energieexperten hinzuziehen. Bis zu 85 Prozent an Energie ließen sich laut einer Dena-Studie durch eine Sanierung sparen.

Welche Maßnahme dabei am meisten bringt, lässt sich nicht verallgemeinern. „Mal sind es die Fenster, mal die Heizung, dann die Fassade“, so Stolte. Berücksichtige man staatliche Fördermittel, den Kostenanteil an der Maßnahme, der als Erhaltung nicht auf die Miete umgelegt werden darf, und die Absicherung gegen steigende Energiepreise, so rechnen sich energetische Sanierungen.

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