Kosten für Erststudium - Musterverfahren nutzen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Studium kann mitunter sehr teuer werden. Wer dabei entstehende Kosten steuerlich geltend machen möchte, sollte sich auf ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler berufen.

Die Kosten für das Erststudium lassen sich nur begrenzt steuerlich absetzen. Die Finanzämter berücksichtigten Ausgaben etwa für Fachliteratur oder Semestergebühren nur noch als Sonderausgaben, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Dies lohne sich für viele Studenten aber nicht, da sie während des Studiums keine oder nur geringe Einnahmen haben. Würden die Aufwendungen hingegen als Werbungskosten anerkannt, können gegebenenfalls die Verluste aus der Studienzeit festgestellt und mit späteren Einkünften verrechnet werden, so der Steuerzahlerbund.

Die derzeitige Rechtslage wird gegenwärtig vom obersten deutschen Steuergericht geprüft. Der Bund der Steuerzahler unterstützt dort ein entsprechendes Musterverfahren (Az.: VI R 8/12). Betroffene Studenten können sich auf dieses Klageverfahren berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt die Kosten für das Studium nicht als Werbungskosten anerkennt. Nähere Informationen zur Verlustfeststellung und zur Frage, wer vom Musterverfahren profitiert, bietet der Bund der Steuerzahler auf seiner Internetseite an.

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