Schäden nach der Silvesternacht: Diese Versicherungen zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Eine verirrte Rakete setzt ein Auto in Brand, ein Böller sprengt den Briefkasten und ein Knallfrosch zerstört den Fußboden: Nach der Silvesternacht müssen Schäden durch Feuerwerk der Versicherung gemeldet werden.

Ein Überblick über Zuständigkeiten:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bund der Versicherten (BdV) erläutern, welche Versicherung jeweils greift:

- Verirrt sich eine Rakete durchs Fenster in ein Haus und verursacht ein Feuer, ist die Hausratsversicherung zuständig. Sie ersetzt Schäden durch Feuer oder Löschwasser an der Einrichtung.

- Knallt eine Rakete gegen ein Haus und beschädigt es, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch, wenn etwa der Briefkasten getroffen wird.

- Wer als Gast auf einer Silvesterparty einen Schaden anrichtet, muss sich an seine Private Haftpflichtversicherung wenden. Das gilt auch, wenn Böller- und Knallfroschwerfer jemanden verletzen.

- Leistungen der Unfallversicherung erhält, wer sich selbst beim Zünden von Feuerwerkskörpern verletzt und einen dauerhaften Schaden davonträgt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man etwa wegen einer verletzten Hand seinen Beruf aufgeben muss.

- Trifft zufällig eine Rakete ein Auto und setzt es in Brand, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Allerdings kann es sein, dass eine vereinbarte Summe an Selbstbeteiligung fällig wird. Wird das Fahrzeug mutwillig beschädigt und der Schuldige nicht ermittelt, trägt die Vollkaskoversicherung die Kosten.

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