Steuerfreier Anteil bei Renten sinkt

Berlin (dpa/tmn) - „Die Rente ist sicher“ - das Versprechen von Norbert Blüm ist legendär. Sicher ist derzeit etwas anderes: Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt zum Jahreswechsel.

Arbeitnehmer, die 2013 in Rente gehen, müssen einen größeren Anteil ihrer Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent, erklärt der neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Wer im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent steuerfrei. Bis 2020 sinkt der steuerfreie Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um 2 Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Voll steuerpflichtig ist die gesetzliche Rente vom Jahr 2040 an.

Gleichzeitig erhöht sich 2013 der Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können dann 52 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30 000 Euro. Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Hier können 76 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

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