Vorsicht Sortiermaschine: Weihnachtsbriefe lesbar beschriften

Berlin (dpa/tmn) - Verbraucher sollten Weihnachtsbriefe nicht in dunklen Umschlägen und mit dunkler Beschriftung verschicken. Sonst besteht die Gefahr, dass die Sortiermaschinen die Adressen nicht entziffern können.

Im Zweifelsfall berechnet die Deutsche Post in einem solchen Fall die Kosten für einen Kompaktbrief: Er wird im Rechenzentrum manuell bearbeitet, erklärt Anke Benn von der Deutschen Post in Berlin. Statt 55 Cent für den Standardbrief müssen Verbraucher dann 90 Cent für den Kompaktbrief bezahlen. Wer nicht mehr zahlen will, sollte auf den farbigen Umschlag einen weißen Sticker für die Anschrift und den Strichcode der Post kleben.

Außerdem müssen Verbraucher die Formatvorgaben für ihre Weihnachtsbriefe beachten. Die vier Brief-Varianten der Post - Standard, Kompakt, Groß und Maxi - haben je unterschiedliche Höchstmaße für Länge, Breite, Höhe und Gewicht. Klebt auf der Weihnachtskarte zum Beispiel ein Strohstern, kann der Brief dadurch schon die Höhenvorgaben überschreiten: Ein Standardbrief darf nur fünf Millimeter, der Kompaktbrief einen Zentimeter dick sein.

Und auch die Mindestmaße dürfen Verbraucher nicht unterschreiten. Ein Standardbrief muss mindestens 140 Millimeter lang und 90 Millimeter breit sein, ein Kompaktbrief mindestens 100 Millimeter lang und 70 Millimeter breit. Allerdings gelten die kleineren Maße für den Kompaktbrief nur innerhalb Deutschlands: Ins Ausland gilt auch hier das Mindestmaß 140 x 90. Statt 90 Cent kostet er dann 1,45 Euro.

Welche Format- und Farbvorschriften bei anderen Briefzustellern gelten, sollten Verbraucher bei ihren Anbietern nachlesen. Bei Pin Mail beispielsweise werden handgeschriebene Sendungen grundsätzlich per Hand sortiert, nicht nur die Kompaktbriefe. Selbst einen dunkelroten Umschlag mit schwarzer Schrift können Verbraucher so als Standardbrief verschicken.

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