Wer muss Schnee schippen?

Hausbesitzer sind für Gehwege zuständig.

Düsseldorf. Der Wintereinbruch trifft nicht nur Pendler und Berufstätige. Auch für Hausbesitzer und Mieter bedeutet die weiße Pracht viel Arbeit. Worauf Sie achten müssen:

Jede Stadt legt in der Straßenreinigungssatzung fest, wie der Winterdienst geregelt ist. Grundsätzlich ist die Stadt für die Räumung der Gehwege zuständig. Sie gibt diese Pflicht aber immer an die jeweiligen Hauseigentümer ab. Diese wiederum können diese Pflicht auf ihre Mieter übertragen. Jedoch muss dies beispielsweise durch den Mietvertrag geregelt sein. Trotzdem ist der Hauseigentümer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Mieter seine Aufgaben pflichtgemäß erfüllt hat.

Die Winterpflichten beginnen im Regelfall morgens um 7 Uhr und enden abends um etwa 21 Uhr. Die genaue Zeit legt jeweils die Gemeindeordnung fest. „Außerhalb der üblichen Verkehrszeiten besteht keine Streupflicht. Geht jemand also um 6 Uhr zur Arbeit, hat er im Falle eines Unfalls kein Anspruchsrecht“, sagt Alexander Wiech, Sprecher von Haus und Grund. Hat der Hauseigentümer oder auch der Mieter für das Schippen tagsüber keine Zeit, etwa weil er arbeitet, befreit ihn das nicht von seiner Räumpflicht: „Da muss man sich mit dem Nachbarn, einem Familienangehörigen abstimmen oder einen Winterdienst bestellen“, erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort