Blitzerwarnung im Auto: Polizei kann auch das Navi einkassieren

München (dpa/tmn) - Ein Autofahrer klagt gegen den Freistaat Bayern: Behörden hatten sein Radarwarngerät beschlagnahmt und angeordnet, es zu zerstören. Die Nutzung solcher Geräte ist verboten. Doch was ist eigentlich mit Navis sowie Smartphones mit entsprechenden Apps?

München (dpa/tmn) - Ein Autofahrer klagt gegen den Freistaat Bayern: Behörden hatten sein Radarwarngerät beschlagnahmt und angeordnet, es zu zerstören. Die Nutzung solcher Geräte ist verboten. Doch was ist eigentlich mit Navis sowie Smartphones mit entsprechenden Apps?

Die Benutzung von Radarwarnern ist in Deutschland verboten. Ob die Konfiszierung und Vernichtung ausschließlich zu diesem Zweck gedachter Geräte immer rechtens ist, prüft derzeit das Münchner Verwaltungsgericht.

Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit betriebsbereitem Radarwarngerät im Wagen, dürfen die Beamten das Gerät einkassieren und vernichten. Und was für die Spezialgeräte gilt, lasse sich im Prinzip auch auf Navigationsgeräte mit Blitzerwarnfunktion und Smartphones mit entsprechenden Apps übertragen, erklärt der ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe. „Jedoch wäre deren Beschlagnahme und Zerstörung eher unverhältnismäßig, da Navis und Smartphones vorrangig einen anderen Zweck erfüllen“, sagt Schäpe. Ihm sei nicht bekannt, dass jemals ein Navigationsgerät oder Smartphone mit Warnfunktion vor Tempokontrollen von der Polizei beschlagnahmt worden wäre.

Ungeschoren kämen ertappte Autofahrer aber in der Regel nicht davon: Als Strafe sind 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei vorgesehen. Denn die Straßenverkehrsordnung untersagt dem Fahrer, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (§ 23, Abs. 1b StVO). Dies gilt insbesondere für Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Beifahrer betrifft das Verbot allerdings nicht.

„Folglich kann der Beifahrer auch nicht bestraft werden, wenn er sein eigenes Navigationsgerät mit aktiviertem Radarwarner im Auto anbringt“, sagt Schäpe. Und solange der Fahrer nicht wisse, dass der Beifahrer die Warnfunktion nutzt, könnten auch ihm weder Geldstrafe noch Punkte aufgebrummt werden. „Das ist eine rechtliche Grauzone.“ Ärger droht trotzdem: Die Polizei könnte das Gerät erst einmal sicherstellen.

Angesichts der aktuellen Rechtslage rät der ADAC-Jurist grundsätzlich: Finger weg von Radarwarnern aller Art. „Wer sich ein Navigationsgerät mit Blitzerwarnfunktion anschafft, schaltet die am besten gleich nach dem Kauf dauerhaft ab.“ Wie das geht, lasse sich in der Bedienungsanleitung nachlesen oder beim Hersteller erfragen. „So geraten Autofahrer gar nicht erst in Verdacht, sich vor Tempokontrollen warnen zu lassen.“ Schäpe spricht sich zugleich dafür aus, das Verbot von Radarwarnern zu kippen: Die Legalisierung stelle nur eine rechtliche Anpassung an die Realität dar, ohne neue Gefahren für die Verkehrssicherheit zu bewirken.

Ganz legal können sich Autofahrer bei der Routenplanung zu Hause am Rechner über Standorte von Tempomessstellen informieren, die Hinweise ausdrucken und mit ins Auto nehmen. Entscheidend ist laut Schäpe, dass ein Fahrer nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle gewarnt wird oder werden könnte. Fest installierte Blitzer sind daher in vielen Straßenkarten eingezeichnet.

Hinweise auf Geschwindigkeitskontrollen sind auch im Radio erlaubt, da sie unabhängig vom Standort des Hörers gegeben werden. Außerdem dürfen sich Autofahrer gegenseitig per Handzeichen auf Tempokontrollen hinweisen, sagt Schäpe - nur nicht mit der Lichthupe: „Damit darf nur vor Gefahrenstellen gewarnt werden. Der Missbrauch kann 10 Euro Bußgeld kosten.“

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