Entsorgung defekter Pedelec-Akkus kann Probleme machen

Stuttgart (dpa/tmn) - Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads sollten Verbraucher sich beim Händler erkundigen, wie sie den Akku bei einem Defekt loswerden. Dazu rät die Prüforganisation Dekra. Ansonsten kann es Probleme geben.

Ist ein Pedelec mit einem Lithium-Ionen-Akku ausgerüstet, der mehr als ein halbes Kilo wiegt, darf die Batterie im Schadensfall nicht einfach mit einem Kraftfahrzeug zu einer Entsorgungsstelle gebracht werden. „Der Transport defekter Lithium-Ionen-Akkus über 500 Gramm erfordert eine Sondergenehmigung und spezielle Schutzvorkehrungen“, erklärt der Dekra-Experte Uli Wenz. „Er gilt als Gefahrguttransport.“

Unter diese Vorschrift der europäischen Gefahrgutregelungen (ADR) könnten laut Wenz auch Akkus anderer Geräte fallen, wie zum Beispiel batteriebetriebener Kettensägen oder Rasenmäher. Ein Grund für die Vorschrift, die Verbrauchern die Batterieentsorgung rechtlich und praktisch erschwere, sei die mögliche Gefahr chemischer Reaktionen, die von defekten Lithium-Ionen-Akkus ausgehe. Die Sondergenehmigung für den Transport defekter Lithium-Ionen-Batterien, die nur mit großem Aufwand zu bekommen sei, erteilt in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

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