Punkte abbauen: Verkehrssünder haben noch die Chance

Hagen/Berlin (dpa/tmn) - Verkehrssünder haben jetzt noch die Chance, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister abzubauen. Mit der geplanten Einführung des neuen „Fahreignungsregisters“ soll das nicht mehr möglich sein.

„Jetzt ist die Möglichkeit noch gegeben“, sagt Christian Döhler, Verkehrsjurist beim ADAC in München. Denn die Neuregelung des Punktesystems soll nicht vor 2013 in Kraft treten. Bislang haben Autofahrer einmal in fünf Jahren die Chance, durch ein freiwilliges Aufbauseminar Punkte abzubauen. Die Kurse werden von Fahrschulen angeboten, allerdings nicht von allen. Sie kosten Döhler zufolge rund 250 bis 300 Euro und bestehen aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer 30-minütigen Fahrprobe.

Durch den freiwilligen Seminarbesuch lassen sich im derzeitigen Modell 4 Punkte tilgen, sofern nicht mehr als 8 Punkte in der Verkehrssünderkartei vermerkt sind. Wer weniger als 14 Punkte auf dem Konto hat, kann durch ein Aufbauseminar immerhin noch 2 Punkte abbauen. Ab 14 Punkten sei der Besuch eines Aufbauseminars Pflicht, erklärt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Punktabzug gibt es dafür nicht. 2 Punkte ließen sich dann bestenfalls durch eine verkehrspsychologische Beratung abbauen, die kostspieliger sei als ein Aufbauseminar, erläutert der Rechtsanwalt aus Hagen.

Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Um sie zurückzubekommen, muss der Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Wiederholungstäter können laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 16 B 212/11) schon ab 8 Punkten ihren Führerschein verlieren. Zulässig ist das nach Ansicht der Richter, wenn dem Autofahrer bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sich sein Punktekonto nach Wiedererlangen des Führerscheins in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder füllt.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plant einen grundlegenden Umbau der Flensburger Verkehrssünderdatei. Straftaten am Steuer sollen zum Beispiel zehn statt fünf Jahre gespeichert bleiben, schwere Verstöße fünf statt bisher zwei Jahre. Statt des bisherigen Systems von 1 bis 7 Punkten sind nur noch zwei Kategorien von 1 und 2 Punkten für schwere und sehr schwere Verstöße vorgesehen. Führerscheinentzug droht dann schon bei 8 statt 18 Punkten. Die Möglichkeit, Punkte abzubauen, soll es nicht mehr geben - sie verfallen künftig nach einer festen Frist. Die Eckpunkte der Reform sollen als nächstes mit den Ländern und Verbänden diskutiert werden. In Kraft treten könnte die Neuregelung wohl im kommenden Jahr.

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