Anmerkung zur Fahrzeugbreite in Autopapieren geplant

Berlin (dpa/tmn) - In den Autopapieren findet man unter Autobreite bisher nur eine Angabe ohne Seitenspiegel. Diese kann aber entscheidend sein, wenn es um die Befahrung der linken Spur bei Autobahn-Baustellen geht.

Denn wer zu breit ist und erwischt wird - muss zahlen.

Papiere fürs Auto sollen um den Hinweis ergänzt werden, dass die dort angegebene Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel bemessen ist. Über eine entsprechende Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird im Laufe des Jahres im Bundesrat entscheiden, erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS). Die Erläuterung soll Autofahrern klar machen, dass ihr Wagen womöglich breiter ist, als sie glauben.

Die Zeitschrift „Auto Bild“ hatte im Juni 2011 berichtet, dass nahezu alle Automodelle oberhalb der Kleinwagenklasse zu breit für die linke Spur in Autobahnbaustellen sind. Die Überholspur ist dort meist nur für Fahrzeuge mit maximal zwei Metern Breite zugelassen, und zwar inklusive Spiegeln. In dem Bericht wurde kritisiert, dass sich die tatsächliche Fahrzeugbreite in den Papieren nicht ablesen lässt. Das bleibt nach den derzeitigen Plänen wohl auch in Zukunft so - mit dem Unterschied, dass es in der Zulassungsbescheinigung eine Erläuterung dazu geben könnte.

Dem BMVBS zufolge schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass die Außenspiegel bei der Angabe der Fahrzeugbreite in der Zulassungsbescheinigung nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Polizei hingegen misst die Spiegel bei einer Kontrolle mit. Ist ein Wagen zu breit für die linke Baustellenspur, drohen 20 Euro Bußgeld.

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