Gilt ein Fahrverbot auch im Ausland?

Essen (dpa/tmn) - Wer in Deutschland den „Lappen“ für eine Zeit lang abgeben muss, sollte auch von einer Auslandsfahrt im Auto erst einmal absehen. Denn ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot kann auch im Ausland saftige Strafen zur Folge haben.

Wer in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien ohne Führerschein unterwegs ist, muss mit Geldbußen von mehreren Tausend Euro oder gar einer Haftstrafe rechnen, warnt der TÜV Nord. Denn dort darf man während eines Fahrverbots in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. Doch weil die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten europaweit noch nicht einheitlich geregelt sei, fallen die Strafen je nach Land unterschiedlich aus.

In Dänemark, Polen und Slowenien zum Beispiel würden lediglich geringere Bußgelder aufgrund fehlender Ausweispapiere verhängt. Grundsätzlich unterliegen Autofahrer im Ausland den Gesetzen des jeweiligen Landes. Doch wird den deutschen Straßenverkehrsbehörden von den ausländischen Ämtern das Vergehen gemeldet, werten es diese den Angaben zufolge als Fahren ohne Führerschein. Dies kann eine Verlängerung des Fahrverbots und in Extremfällen den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

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