Im Urlaub steht die Hauptuntersuchung an - was tun?

Essen (dpa/tmn) - Ist im Urlaub ein längerer Auslandsaufenthalt geplant, sollte man an die Hauptuntersuchung (HU) denken. Wenn absehbar ist, dass die Plakette während dieser Zeit abläuft, sollte man in die Werkstatt fahren.

Im Urlaub steht die Hauptuntersuchung an - was tun?
Foto: dpa

Darauf weist der Tüv Nord hin.

Die regelmäßige Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit. Jeder Fahrzeughalter muss sich laut Paragraf 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) daran halten. Wann die Hauptuntersuchung (HU) fällig ist, darüber gibt die Plakette am hinteren Nummernschild Auskunft. Durchgeführt werden kann die HU nur in Deutschland.

Wer trotz abgelaufener Plakette über die Landesgrenze fährt und dort möglicherweise länger unterwegs ist, von dem kann zwar nicht verlangt werden, das Fahrzeug für die Hautuntersuchung nach Deutschland zurückzubringen. Das Überziehen des Termins kann laut StVZO aber geahndet werden. Grundsätzlich gilt deshalb der Rat: Ein Fahrzeug mit abgelaufener Prüfplakette sollte man nach der Rückkehr aus dem Ausland sofort zur HU bringen. Am besten ist, schon vorab einen Prüftermin zu vereinbaren.

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