Wann muss man blinken?

Essen (dpa/tmn) - Ob aus Faulheit, Trotz oder Nachlässigkeit - viele Autofahrer verzichten aufs Blinken. Dabei sorgen die Signale für mehr Berechenbarkeit und damit für mehr Sicherheit.

Deshalb schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Blinkereinsatz vor: Geblinkt werden muss beim Wechseln der Fahrspur, beim Vorbeifahren an einem Hindernis und beim Überholen und Wiedereinordnen. Auch wer die Fahrtrichtung ändert, muss dies anzeigen, erläutert der TÜV Nord.

Ein Sonderfall ist der Kreisverkehr: Bei der Einfahrt ist das Blinken verboten, beim Herausfahren Pflicht. Der Grund: Wer bei der Einfahrt in den Kreisel blinkt, irritiert womöglich Autofahrer, die an den anderen Kreisel-Einfahrten warten. Sie werden dazu verleitet, voreilig in den Kreisel einzubiegen, weil sie annehmen, dass das blinkende Fahrzeug den Kreisel gleich wieder verlässt, so der TÜV. Fehler werden oft an einer abknickenden Vorfahrt gemacht. Das Gesetz sagt: Wer der Vorfahrtsstraße folgt, muss blinken. Wer die Fahrtrichtung beibehält und geradeaus weiterfährt, darf das nicht.

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