Autofahren im Sommer: Diese 5 Dinge gehen gar nicht

München (dpa/tmn) - Im Hochsommer staut sich in vielen Autos die Hitze. Wer dann keine Klimaanlage hat, muss sich anders helfen. Doch Vorsicht: Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Einige Sommermarotten sind sogar gefährlich.

Autofahren im Sommer: Diese 5 Dinge gehen gar nicht
Foto: dpa

Ein Überblick.

Barfuß oder Flipflops am Steuer: Ganz klar, im Auto sind weder Flipflops noch blanke Fußsohlen wirklich verkehrssicher. Verboten sei aber beides nicht, erklärt Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC. Probleme drohen dennoch bei Crashs: „Kann die Unfallursache darauf zurückgeführt werden, gibt es mindestens ein Bußgeld.“ Das ist etwa der Fall, wenn das Bremspedal barfuß nicht stark genug gedrückt werden konnte, um den Wagen rechtzeitig zu stoppen. Wird bei so einem Unfall jemand verletzt, kann sogar ein Strafbefehl folgen.

Auch Probleme mit der Kfz-Versicherung seien möglich, so Schäpe. Allerdings sind dem Juristen keine Gerichtsurteile bekannt, wo wegen unzureichenden Schuhwerks auf grobe Fahrlässigkeit entschieden wurde und die Kfz-Versicherung einen Schaden deshalb nicht zahlen musste.

Eis schlecken: Rauchen, trinken, essen - am Steuer ist das alles kein Problem. Da macht ein leckeres Eis keine Ausnahme. „Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass immer beide Hände am Lenkrad sind“, sagt Markus Schäpe. Gesetzlich verboten sind am Steuer tatsächlich nur Handys. Grundsätzlich raten Verkehrsexperten aber: Am besten ist es, wenn die Hände am Steuer sind.

Füße aus dem Fenster: Ganz lässige Beifahrer strecken ihre Füße während der Fahrt aus dem Fenster, um sie zu kühlen. Solange sie dabei angeschnallt sind, droht laut ADAC kein Bußgeld. Trotzdem rät Verkehrsjurist Schäpe davon ab: „Bei Unfällen wird es gefährlich, weil Beifahrer in dieser Sitzhaltung nicht mehr gut geschützt sind.“ Wird der Airbag ausgelöst, können schnell die Beine brechen.

Frische Brise dank Ventilatoren: Gerade ältere Autos haben oft keine Klimaanlage. Durch das offene Fenster kommt zwar frischer Wind. Aber ein kleiner Ventilator erfrischt mehr. Außerdem lässt sich die Stärke des Luftzuges am Gerät regulieren. „Solange der Ventilator das Sichtfeld nicht verdeckt, ist alles okay“, sagt Schäpe.

Im Bikini auf dem Autositz: Im Straßenverkehr gibt es keine Kleiderordnung. „Wer in Badesachen fährt, macht demnach nichts falsch“, weiß Schäpe. Nicht ratsam ist dagegen die Autofahrt im Adamskostüm: Komplett nackt am Steuer riskieren Autofahrer eine Anzeige wegen Exhibitionismus, so der ADAC-Jurist.

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