Bei Fahrten ins Ausland Vorschriften zu Winterreifen beachten

München (dpa/tmn) - Autofahrer müssen im Ausland die jeweiligen Vorschriften zu Winterreifen beachten. Andernfalls droht ihnen auch dort ein Bußgeld, wie der ADAC mitteilt. In welchem Land was gilt, dazu hier mehr.

Die Vorgaben zur Bereifung weichen im Ausland oft von denen in Deutschland ab. Hierzulande sind Winter- oder Ganzjahresreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. In anderen Ländern Europas gelten andere Regeln - ein Überblick:

Italien: Von November bis April müssen Autofahrer in manchen Regionen in Italien generell mit Winterreifen fahren, zum Beispiel in den Provinzen Mailand und Südtirol. Reisende sollten auf entsprechende Hinweisschilder achten.

Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März gilt für alle Straßen eine Winterreifenpflicht.

Slowenien: Autos müssen vom 15. November bis 15. März mit Winterreifen ausgestattet sein. Außerhalb dieses Zeitraum gilt die Pflicht zusätzlich bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Luxemburg: Hier ist die Winterreifenpflicht zum 1. Oktober dieses Jahres eingeführt worden. Entsprechende Pneus sind vorgeschrieben, wenn Eis, Schneematsch oder Schnee auftreten.

Österreich: Es herrscht keine generelle Pflicht, in welchem Zeitraum Autos mit Winterreifen fahren müssen. Aber: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen brauchen bei winterlichen Verhältnissen auf der Straße die passenden Reifen.

Schweiz: Wie in Deutschland und Österreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Wer allerdings mit Sommerreifen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, muss ein hohes Bußgeld zahlen und haftet für den Schaden eventuell mit.

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