Bei Kfz-Versicherung auf Mietwagen-Anspruch achten

Berlin/Köln (dpa/tmn) - Kleiner Schaden, lange Wartezeit: Selbst für kleine Reparaturen verschwinden Autos oft lange in der Werkstatt. Dann zahlt es sich aus, wenn der Halter über seine Kfz-Kaskoversicherung einen Ersatzwagen bekommt.

Das ist aber nicht die Regel.

Der Anspruch auf einen Ersatzwagen bei Kaskoschäden ist nicht die Regel. Wollen Autofahrer während der Reparatur mobil bleiben, sollten sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung darauf achten und gegebenenfalls nachverhandeln, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allerdings werden Mietwagen demnach oft nur gestellt, wenn der Versicherte sich auf eine Werkstattbindung einlässt. Dann müssen beschädigte Autos nach Bedingung der Versicherung in deren Partnerwerkstätten repariert werden.

Der Geschädigte kann aber nicht immer damit rechnen, ein Fahrzeug in der Klasse des eigenen Wagens zu bekommen. Zum Beispiel die AXA-Versicherung stellt im Rahmen der Werkstattbindung bei Teil- und Vollkaskoschäden einen „kleinen Mietwagen“, so Sprecherin Jessica Voß. Es gehe ausschließlich darum, die Mobilität des Versicherten zu gewährleisten. Immerhin bedeutet die Werkstattbindung in der Regel einen Rabatt.

Anders liegt der Fall, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt. Dann hat der Geschädigte einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur: „Dazu empfiehlt es sich, mit der Versicherung des Schädigers Kontakt aufzunehmen“, sagt Alina Schön vom GDV.

Üblicherweise bekommen Betroffene Ersatzwagen auch im Rahmen von Kfz-Schutzbriefen, die bei Versicherungen und Automobilclubs abgeschlossen werden können. Allerdings werden Fahrzeuge oft nur für die Heimreise gestellt - etwa wenn der Unfall im Urlaub passiert -, nicht aber für die gesamte Dauer der Reparatur des eigenen Wagens, erklärt Schön.

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