Bei Prämienerhöhung kann Kfz-Versicherung gekündigt werden

Leipzig (dpa/tmn) - Als Stichtag gilt der 30. November. Informiert die Kfz-Versicherung aber erst zum Jahreswechsel über die Anhebung der Prämie, kann die Versicherung auch außerordentlich gekündigt werden.

Autobesitzer können unter Umständen auch noch nach dem 30. November ihre Kfz-Versicherung kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Der Hintergrund: Wenn die Versicherung zum 1. Januar die Prämien anhebt, haben Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht - auch, wenn das Schreiben der Versicherung erst im Dezember im Briefkasten landet. Verbraucher können ihren Vertrag dann innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen. Ein Beispiel: Bekommen Kunden ihre Prämienmitteilung zwischen Weihnachten und Silvester, können sie den Vertrag bis Mitte Januar rückwirkend zum 1. Januar 2013 kündigen.

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