Fahren im Nebel ohne Abblendlicht kostet mindestens 25 Euro

Berlin (dpa/tmn) - Bei schlechter Sicht muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wer diese Regel nicht beachtet, riskiert 25 Euro Bußgeld. Außerhalb geschlossener Ortschaften fällt die Strafe noch schärfer aus.

Tagsüber mit Licht zu fahren, ist in Deutschland nicht generell vorgeschrieben. Wer aber bei schlechter Sicht das Abblendlicht auslässt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Darauf weist der ADAC Berlin-Brandenburg hin. Liegt die Sichtweite unter 50 Metern, kostet der Verstoß innerorts 25 Euro. Ansonsten werden 40 Euro und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig.

Unter 50 Metern Sichtweite - bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen - muss auch die Nebelschlussleuchte angeschaltet sein, und das Tempolimit liegt bei 50 km/h. Wer sie unbegründet einschaltet, muss 10 bis 25 Euro Geldbuße zahlen. Ein Richtwert für die Entfernung sind Leitpfosten, die am Straßenrand im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind, so der ADAC. Das seit Februar 2011 in allen Neuwagen verpflichtend eingebaute Tagfahrlicht reicht bei schlechter Sicht nicht aus. Es besteht lediglich aus Leuchten an der Fahrzeugfront, Rücklichter werden nicht aktiviert.

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