Jurist: Klage gegen MPU-Ergebnis meist aussichtslos

München (dpa/tmn) - Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will den sogenannten Idiotentest transparenter machen. Fest steht: Wer derzeit das Ergebnis einer MPU anfechten will, hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Wer vor Gericht das negative Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anfechten will, hat nach Expertenansicht kaum Erfolgschancen. „Betroffene Fahrer können klagen, wenn sie mit der Dienstleistung der MPU-Prüfstelle als Vertragspartner unzufrieden sind - so wie man gegen Handwerker vorgehen kann, die schlampig gearbeitet haben“, erklärt der ADAC-Jurist Jost Kärger. Ein Prüfungsergebnis anzufechten, sei aber grundsätzlich sehr schwierig. Im Fall der MPU müsse der Kläger nachweisen, dass nicht er selbst, sondern der Anbieter die Prüfung etwa durch eine Fehleinschätzung der körperlichen und psychischen Verfassung seines Kunden verpatzt hat.

Dafür sind Beweise nötig - etwa Ton- oder Videoaufnahmen des Prüfungsgesprächs mit einem Psychologen. Anspruch auf solche Aufzeichnungen haben MPU-Teilnehmer nach aktueller Rechtslage nicht. „Einige Prüfstellen bieten das freiwillig an, danach sollte man vor der Anmeldung fragen“, empfiehlt Kärger.

Gänzlich um eine MPU herum kommen Verkehrssünder auch auf gerichtlichem Weg nicht. Sie können laut Kärger zwar gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde vorgehen, den Führerschein zu entziehen oder ihn nicht wieder zu erteilen - nicht aber gegen die Anordnung der MPU.

Die MPU ist umstritten, weil es bisher keine bundeseinheitlichen Regeln dafür gibt. Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer (CSU) will einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge im Herbst eine Arbeitsgruppe zur Reform der MPU einsetzen. Bis dahin soll die Bundesanstalt für Straßenwesen Prüfungsabläufe schärfer kontrollieren und Gutachten stichprobenartig auf unzulässige Methoden und Fragestellungen überprüfen. Außerdem plant Ramsauer ein Internetportal, auf dem sich MPU-Teilnehmer über ihrer Meinung nach willkürliche Prüfungsergebnisse beschweren können.

Das Ergebnis einer MPU sollten Teilnehmer sich von der Prüfstelle immer nur nach Hause schicken lassen, empfiehlt ADAC-Jurist Kärger. „So erfährt die Fahrerlaubnisbehörde nicht, warum ein Teilnehmer nicht bestanden hat.“ Denn das könnte für einen MPU-Teilnehmer von Nachteil sein, wenn bei der Untersuchung noch weitere Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit aufgekommen sind.

Nimmt ein erfolgloser MPU-Teilnehmer einen neuen Anlauf bei einer anderen Prüfstelle, muss die Führerscheinbehörde seine Akte erst zurückbekommen und dann dem neuen Anbieter zustellen. „Dabei geht Zeit verloren, in der weiter auf den Führerschein verzichtet werden muss“, gibt Kärger zu bedenken. Schlimmstenfalls verstreicht in dieser Zeit die Frist, bis zu der ein Nachweis der positiven MPU nötig ist, damit die Fahrerlaubnis nicht eingezogen wird.

Außerdem gehen MPU-Wiederholungen ins Geld: Je nach Schwere des Vergehens im Straßenverkehr, das zur Auflage des sogenannten Idiotentests führte, werden pro Prüfung laut Kärger 350 bis 750 Euro fällig.

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