Keine Plakette - Welche Fahrzeuge trotzdem in Umweltzonen dürfen

Berlin (dpa/tmn) - Die Umwelthilfe beklagt, dass Städte nicht ausreichend Bußgelder für das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen verhängen. Nur sechs Städte würden genug kontrollieren. Die Regel heißt eigentlich: nur mit gültiger Plakette.

Aber es gibt Ausnahmen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft 49 Städten und Kommunen vor, ihre Umweltzonen gar nicht oder nur unzureichend zu kontrollieren. „Nur sechs Städte kontrollieren konsequent ihre Umweltzonen, das sind gerade mal elf Prozent“, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch am Montag (29. April) in Berlin zur Vorstellung einer bundesweiten Untersuchung. Den besten Platz belegte Berlin, hier seien 2012 insgesamt 26 195 Bußgeldbescheide wegen unerlaubten Einfahrens in Umweltzonen erlassen worden. Resch schätzte die Zahl der Todesfälle durch Feinstaub aus dem Straßenverkehr auf 15 000 bis 20 000 pro Jahr.

Neben Berlin erhielten nur Bremen, Frankfurt am Main, Herne, Krefeld und Leipzig eine „grüne Karte“ für ausreichende Kontrollen. In der Erhebung wurde bei allen 55 Umweltzonen in Deutschland abgefragt, ob regelmäßig parkende und fahrende Fahrzeuge auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzonen kontrolliert und wie viele Bußgeldbescheide erlassen werden. Vor allem Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen dabei schlecht weg. Am Ende rangiert Baden-Württemberg. Resch kündigte Musterklagen gegen „kontrollfaule“ Städte an, damit bundesweit das Einfahren mit korrekten Plaketten künftig besser überwacht wird.

Für Autos ohne gültige Feinstaubplakette sind viele Innenstädte tabu. Doch es gibt Ausnahmen: Ohne entsprechenden Aufkleber dürfen zum Beispiel Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen in den betreffenden Umweltzonen unterwegs sein. Eine allgemeine Sondergenehmigung gilt auch für Kfz, „mit denen Personen gefahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind“, so der entsprechende Gesetzestext. „Alle allgemeinen Ausnahmen sind durch die Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt“, sagte Heiko Balsmeyer vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin.

Freie Fahrt in den Umweltzonen haben ohne Plakette laut Gesetz unter anderem auch Krankenwagen oder Ärzte im Einsatz sowie „zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben“ handelt. Auch benötigen alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge keine Plakette, also auch Motorräder. „Für Quads gilt dies ebenfalls“, fügte Balsmeyer hinzu.

Daneben könnten Halter in einigen Städten und Kommunen eine zeitlich begrenzte Sondergenehmigung beantragen. Diese sei etwa möglich, wenn Fahrzeuge zur Erhaltung der Abgasgrenzwerte technisch nicht nachgerüstet werden können. Auch gebe es Sonderregelungen im Falle „wirtschaftlicher und sozialer Härten“. „Solche Ausnahmegenehmigungen gelten allerdings nur in der Kommune, für die sie bewilligt wurden“, betonte Balsmeyer.

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn Autofahrer polizeilichen Anweisungen folgen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Leitet die Polizei etwa wegen einer Vollsperrung den Verkehr in eine Umweltzone, spielt es dem ACE zufolge keine Rolle, ob auf den umgeleiteten Autos eine rote, gelbe oder grüne Schadstoffplakette klebt. Wer mit unzureichender Plakette in Umweltzonen unterwegs ist, riskiert normalerweise 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

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