Kinderkutsche im Schlepp - Regeln fürs Radfahren mit Anhänger

München (dpa/tmn) - Der sichere Transport von Kindern in einem Fahrradanhänger fängt schon bei der Auswahl des Hängermodells an. Außerdem braucht das Zugfahrrad eine Freigabe. Und es gibt noch weitere Besonderheiten fürs Radeln mit der Kinderkutsche im Schlepp.

Kinderkutsche im Schlepp - Regeln fürs Radfahren mit Anhänger
Foto: dpa

Ob zum Einkaufen oder Kindergarten: Für kurze Wege ist ein Fahrrad-Anhängergespann eine prima Alternative zur motorisierten Familienkutsche. Das gilt auch für den Sonntagsausflug mit der Familie. Je nach Modell lassen sich damit bis zu zwei Kinder chauffieren. Bevor Eltern mit ihrem Nachwuchs im Schlepp losradeln, müssen sie allerdings ein paar Dinge bedenken. Ganz wichtig: Fahrradanhänger dürfen nicht mit jedem Fahrrad gezogen werden.

Es muss dafür vom Hersteller freigegeben sein, erläutert der TÜV Süd. Das gilt für konventionelle Räder und Pedelecs mit elektrischem Zusatzantrieb gleichermaßen. Im Zweifel wissen Fachhändler, welche Fahrradmodelle eine Anhängerfreigabe haben.

Wer nicht darauf achtet, kann nach einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Tabu sind den TÜV-Angaben zufolge alle Zugfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht - dazu zählen neben Mofas und Motorrollern auch schnelle Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h.

Am besten nehmen Eltern ihr Fahrrad mit, wenn sie sich im Handel nach einem Kinderanhänger umsehen. Dann können sie vor Ort gleich ausprobieren, ob sich ein Wunschmodell problemlos ans Rad ankuppeln lässt.

Eine der Kernfragen für sicheres Radeln mit Anhänger lautet: Reichen die Bremsen am Fahrrad aus, um die ganze Fuhre schnell zum Stehen zu bringen? In diesem Zusammenhang weisen die TÜV-Experten auf eine weitere Vorschrift hin: Wenn der Anhänger inklusive Passagieren und Gepäck mehr als 40 Kilogramm wiegt - was mit zwei Kindern an Bord schnell erreicht ist - benötigt er eine eigene Bremse. Erlaubt ist ein Gesamtgewicht bis maximal 80 Kilogramm.

Um einen Anhänger mit Kindern ziehen zu dürfen, müssen Radler mindestens 16 Jahre alt sein. Die Kleinen sollten im Fahrradanhänger immer angeschnallt werden und einen Helm tragen. Sie müssen mindestens ein halbes Jahr alt und dürfen nicht älter als sieben Jahre sein. Für die Kleinsten ist unbedingt eine zum Hänger passende Babyschale oder Hängematte erforderlich, betont der TÜV Süd.

Für die Anhängerbeleuchtung reichen batteriebetriebene Stecklampen aus. Sie sollten möglichst weit oben am Heck des Hängers angebracht werden, damit sie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind. Der TÜV Süd empfiehlt für die Trailer einen jährlichen Technikcheck in einer Fahrradwerkstatt.

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