Parken entgegen der Fahrtrichtung ist verboten

Stuttgart (dpa/tmn) - Nach langer Suche ist die freie Parklücke endlich gefunden - allerdings auf der anderen Straßenseite. Wer das Auto jetzt einfach über die Straße lenkt und am linken Straßenrand entgegen der Fahrtrichtung abstellt, riskiert ein Bußgeld.

Wer seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. Davor warnt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE). „Linksparken ist verboten“, betont er und verweist auf die Straßenverkehrsordnung, die vorschreibt, zum Halten oder Parken „an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren“ (§ 12, Abs. 4 StVO). Das gelte für alle Kraftfahrzeuge.

Dass entgegen der Fahrtrichtung abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist laut Lempp sehr unwahrscheinlich, solange das Parken dort generell erlaubt ist. „Allein in falscher Richtung zu parken, stellt ja kein Verkehrshindernis dar.“ Durch das Linksparkverbot sollen vor allem Rangiermanöver vermieden werden, die den Verkehr behindern, erklärt der ACE-Justiziar.

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