Führerschein-Probezeit kann im Nachhinein verlängert werden

München (dpa/tmn) - Zwei Jahre, dann ist die Probezeit vorbei. Das ist zumindest in den meisten Fällen so. Was viele nicht wissen: Sie kann auch nachträglich noch verlängert werden.

Fahranfänger können auch nach Ablauf der zweijährigen Probezeit noch zu einer Fristverlängerung oder Aufbauseminaren verdonnert werden. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Führerscheinneulinge nach 24 Monaten glaubten, die Testphase überstanden zu haben, dann aber Post mit neuen Auflagen von den Behörden bekommen, teilt der ADAC mit.

Wenn zum Beispiel ein Autofahrer während der Probezeit eine rote Ampel überfahren oder sich andere schwere Verstöße geleistet hat, sei die Anordnung von Aufbauseminaren sowie die Fristverlängerung um zwei Jahre rechtmäßig, so der ADAC mit Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 6a S 12.690). Die Fahrerlaubnisbehörde erfahre oft erst sehr spät von dem dann schon rechtskräftigen Verstoß und könne auch dann noch Maßnahmen ergreifen.

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