Gericht: Batterielicht reicht bei Fahrrädern nicht

München/Berlin (dpa/tmn) - Ein Fahrrad ist nur dann richtig beleuchtet, wenn das Licht von einem Dynamo erzeugt wird. Batteriebetriebenes Licht reicht demnach nicht aus, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts München hervorgeht.

Im konkreten Fall, auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen, waren zwei Radler nachts zusammengestoßen. Einer der beiden hatte ein elektrisches Licht am Lenker, der andere trug eine Stirnlampe. Beides bezeichnete das Gericht als nicht ordnungsgemäß (Aktenzeichen: 17 O 18396/07).

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