Gericht: Rennradfahrer müssen Helm tragen

München (dpa/tmn) - Rennradfahrer dürfen nur mit Helm auf öffentlichen Straßen trainieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor (Aktenzeichen: 24 U 384/10), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Ohne Schutzhelm müssen Rennradler unter Umständen für einen Unfall mithaften, auch wenn sie diesen nicht verursacht haben. In dem Fall war ein Rennradfahrer zügig von einem Radweg auf eine Straße gewechselt und mit einem Auto zusammengestoßen. Er verletzte sich schwer an Rumpf und Kopf und klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Obwohl der Radler Vorfahrt hatte, sah das Gericht ein erhebliches Mitverschulden - unter anderem deshalb, weil er keinen Helm trug. Denn der hätte ihn womöglich vor Kopfverletzungen bewahrt. Nach Ansicht der Richter verpflichtet eine „sportliche Fahrweise“ zum Tragen eines Schutzhelms. Auf sportliche Ambitionen des Radlers hätten etwa die Klickpedale an seinem Rad hingewiesen.

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