Heckscheibe vom Auto darf zugefroren bleiben

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer es beim Freikratzen überfrorener Autoscheiben eilig hat, darf die Heckscheibe auslassen. Voraussetzung seien aber zwei funktionsfähige Außenspiegel, um die Sicht nach hinten zu gewährleisten, teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit.

Die Heckscheibe vom Auto darf zugefroren bleiben, wenn man zwei freie Außenspiegel hat, erklärt Cathrin von der Heide vom AvD. Sie verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen: 3 Ss 12/86). Die übrigen Scheiben am Wagen müssen vor Fahrtbeginn von Eis befreit werden und dürfen bei der Abfahrt nicht beschlagen sein. Grundsätzlich ist zu empfehlen, auch die Heckscheibe zu enteisen.

Wer nur kleine Gucklöcher auf dem Glas freikratzt und losfährt, riskiert zehn Euro Bußgeld und außerdem den Kaskoversicherungsschutz bei einem Unfall, warnt von der Heide. Am leichtesten lässt sich Frost von den Scheiben beseitigen, wenn er mit Enteiser angetaut und dann mit der weichen Gummilippe am Eiskratzer vorsichtig vom Wagen geschoben wird. Den Automotor beim Enteisen laufen zu lassen, ist verboten.

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