Nach Unfall: Entschädigung für kaputtes Fahrrad

Lübeck (dpa/tmn) - Wird ein Fahrrad bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Eigentümer unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Nach Auffassung des Gerichts ist es allerdings erforderlich, dass der Betroffene das Fahrrad für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt hat (Aktenzeichen: 1 S 16/11). Das Gericht gab damit der Zahlungsklage eines Fahrradfahrers statt. Das etwa 4000 Euro teure Rad des Klägers war bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Der Kläger meinte, wenn ein Unfallverursacher jedem Autofahrer pro Tag, an dem er seinen beschädigten Wagen nicht nutzen könne, Nutzungsausfall zahlen müsse, stehe ein solcher Anspruch auch einem Fahrradfahrer zu.

Das Landgericht sah dies ebenso. Es gebe keinen rechtlichen Grund, die Nutzungsausfallentschädigung auf motorisierte Fahrzeuge zu beschränken. Für die 35 Tage, die der Kläger das Rad nicht nutzen konnte, sprachen sie ihm daher eine Entschädigung von knapp 200 Euro zu.

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