Nach Unfall: Kein Schadenersatz für beschädigten Laptop

Erfurt (dpa/tmn) - Wird ein Laptop bei einem Autounfall beschädigt, muss die Versicherung keinen Schadenersatz für das Gerät zahlen. Das entschied das Landgericht Erfurt (Az.: 1 S 101/12).

Ein Mann hat von der Versicherung des Unfallverursachers Schadenersatz für seinen massiv beschädigten Laptop gefordert. Ohne Erfolg. Denn nach den allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherungen seien nur Gegenstände versichert, die üblicherweise am Körper mitgeführt werden, zum Beispiel Smartphone oder Brille. Einen Computer habe man aber nicht „dabei“, man befördere ihn. Darauf wiesen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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