Passanten müssen mit Unebenheiten auf der Straße rechnen

München (dpa/tmn) - Betreten auf eigene Gefahr: Das gilt einem Gerichtsurteil zufolge, wenn Fußgänger auf die Straße gehen. Stolpern sie über eine Unebenheit, steht ihnen kein Schadenersatz zu.

Ein Fußgänger muss mit Unebenheiten auf der Straße rechnen. Daher hat er bei einem Sturz keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 15/2012) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München. Nach Auffassung des Gerichts muss die Fahrbahn nicht den gleichen Sicherheitsanforderungen entsprechen wie ein Gehweg speziell für Fußgänger (Az.: 1 U 102/12).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Passantin ab. Sie war beim Betreten der Fahrbahn über einen am Rand der Straße herausragenden Gully gestürzt. Die Klägerin hielt der Gemeinde vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Das OLG winkte jedoch ab. Der erhöhte Gully sei weder für Auto- noch für Radfahrer ein Verkehrshindernis gewesen. Daher habe die Gemeinde nicht tätig werden müssen. Dagegen handelten Fußgänger, die eine Fahrbahn betreten, auf eigene Gefahr.

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