Schäden durch Schlagloch: Wann die Behörden zahlen müssen

Dresden (dpa/tmn) - Schlaglöcher und bröckelnde Fahrbahndecken: Viele Straßen in Deutschland sind in einem erbärmlichen Zustand. Gut zu wissen: Wird ein Fahrzeug durch ein Schlagloch beschädigt, müssen Halter die Reparaturkosten nicht immer allein zahlen.

Schäden durch Schlagloch: Wann die Behörden zahlen müssen
Foto: dpa

Schlaglöcher sind für Autofahrer eine üble Sache - vor allem, weil Halter meist auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, die durch ein Schlagloch am Auto entstehen. „Es ist sehr schwer, den Baulastträger in Anspruch zu nehmen“, sagte Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden. Als Baulastträger werden der Bund, die Gemeinden und die Landkreise bezeichnet, die für den Unterhalt von Straßen verantwortlich sind. „Im Regelfall wird eine Mithaftung des Autofahrers aufgrund eines Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot angenommen.“

Im Klartext: Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, dass er jederzeit vor einem Schlagloch anhalten kann. Sonst ist er selbst schuld, wenn es zu Schäden am Fahrzeug kommt. Ansprüche kann der Autofahrer nur geltend machen, wenn es ihm gelingt nachzuweisen, dass der Baulastträger die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, fügte Janeczek hinzu. Dieser kommen die Behörden nach, indem sie den Zustand der Straßen regelmäßig überprüfen.

Bei einem Schlagloch innerorts, wo es nach Auskunft des Fachanwalts die meisten Schlaglöcher gibt, können Autofahrer zum Beispiel bei Anwohnern klingeln und nachfragen. „Wenn er so erfährt, dass das Schlagloch dort schon länger existiert, hat er ganz gute Karten.“

Anders liegt der Fall, wenn Autofahrer in Schlaglöcher geraten, mit denen sie partout nicht rechnen konnten. Das kann zum Beispiel auf neuen Straßen der Fall sein. Fast nur in solchen Extremfällen könnten Autofahrer den Baulastträger zu 100 Prozent haftbar zu machen, sagte Janeczek.

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