Überforderter Fahrer haftet für beschädigten Miet-Lkw

Düsseldorf (dpa/tmn) - Mit einem Miet-Lkw lässt sich ein Umzug günstig selbst organisieren. Teuer kann es allerdings werden, wenn der Fahrer die Höhe des Lastwagens unterschätzt und mit dem Aufbau gegen ein Hindernis fährt.

Handelt der Fahrer dabei grob fahrlässig, muss er trotz Vollkaskoversicherung anteilig für den Schaden aufkommen. Darauf macht der ADAC aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-24 U 54/12).

Nach Ansicht des Gerichts handeln Lkw-Mieter grob fahrlässig, wenn sie sich vor der Fahrt nicht mit den Abmessungen des Lasters vertraut machen und diese verinnerlichen. Dabei spiele es keine Rolle, ob ein Mieter bereits Erfahrung mit Lkw-Fahren hat oder nicht. Auch müsse es im Leih-Lkw keinen Hinweis auf die Fahrzeughöhe geben. In dem verhandelten Fall fuhr der Mieter mit einem 3,50 Meter hohen Lkw in eine Tiefgarage ein, deren Höhe deutlich mit 2,60 Metern angegeben war. Er musste 40 Prozent des Schadens selbst bezahlen.

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