Vorsicht Lebensgefahr: Fünf wichtige Regeln am Bahnübergang

Meerbusch (dpa/tmn) - Die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen stagniert bei mehr als 200 im Jahr, obwohl viel Geld in die Beseitigung der Übergänge durch Brücken und Tunnel fließt. Jeder vierte Unfall endet tödlich.

Hier sind fünf Regeln, die Leben retten können.

Immer häufiger beobachten Bahn-Mitarbeiter und Polizisten leichtsinniges Verhalten an den bundesweit noch 19 200 Bahnübergängen. Obwohl jeder dritte Bahnübergang in den vergangenen 20 Jahren verschwunden ist und dafür viel Geld ausgegeben wurde, stagniert die Zahl der Unfälle an den restlichen Übergängen seit Jahren bei über 200 im Jahr. Davon ist jeder vierte Unfall tödlich. Fünf wichtige Regeln, auf die die Deutsche Bahn hinweist, können Leben retten:

1. Nicht nur heruntergelassene Schrankenbäume, auch rotes Blinklicht am Bahnübergang bedeutet „Halt!“. Es ist nicht mit gelbem Blinklicht an einer Ampel gleichzusetzen, wie viele glauben.

2. Ein sicherer Warteplatz ist nicht an oder auf der Schranke, sondern vor dem Andreaskreuz. Denn überbreite Ladung eines Güterzugs und der Luftsog stellen für Passanten auch neben der Fahrspur eine Gefahr dar.

3. Wer an einem Bahnübergang ohne Schranke einen Zug passieren lässt, ist noch nicht auf der sicheren Seite. Es kann genau in diesem Moment ein weiterer Zug aus der Gegenrichtung kommen, der vom wegfahrenden Zug verdeckt wird. Für Fußgänger, Radfahrer und den motorisierten Verkehr gilt: abwarten, bis der Weg ganz sicher frei ist.

4. Bei stockendem Verkehr niemals auf die Gleise oder in den Bereich zwischen den Schranken fahren. Wer dort nicht weiterkommt, schwebt in Lebensgefahr.

5. Keine Panik bei einer Fahrzeugpanne auf den Gleisen: Wenn kein Zug in Sicht ist, das Auto mit Hilfe von Passanten wegschieben. Kommt ein Zug, müssen alle Fahrzeuginsassen sofort aussteigen und sich in Sicherheit bringen - in diesem Fall bleibt ihnen nichts anderes übrig.

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