Wenn es bei der Rutschpartie kracht - Bagatellunfälle abwickeln

Berlin (dpa/tmn) - Auf glatten Straßen zur Winterzeit sind Unfälle an der Tagesordnung. Meist gehen sie glimpflich aus, es bleibt beim Blechschaden. Dann muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden.

Einiges bleibt aber zu beachten.

„Wegen eines Bagatellschadens wie einem abgefahrenen Spiegel, einem Kratzer oder einer kleinen Delle muss niemand die Polizei rufen“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Schadensregulierung sei bei Bagatellunfällen in der Regel kein Problem.

„Außerdem spart man sich Zeit, bis die Beamten vor Ort sind und behindert den Verkehr gegebenenfalls nicht unnötig“, gibt der GDV-Sprecher weiter zu bedenken. Auch zur Klärung der Schuldfrage sei die Polizei meist nicht nötig: „Bei einem Großteil der Unfälle ist die Schuldfrage eindeutig.“

Wichtig ist, dass die Unfallbeteiligten vor Ort ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Auch das Kennzeichen des Unfallgegners sollte notiert werden, sagt der GDV-Sprecher. Dann muss der Verursacher den Schaden seiner Versicherung melden. Schwedas Tipp: „Heute hat doch fast jeder eine Kamera im Handy: Fotos als Beweise sind immer gut.“

Wenn Menschen verletzt werden oder einem etwas komisch vorkommt, zum Beispiel eine Alkoholfahne beim Unfallgegner, muss die Polizei immer alarmiert werden. „Auch wenn die Höhe des Schadens nicht überschaubar ist, oder der Unfallgegner sehr aggressiv auftritt, würde ich in jedem Fall empfehlen, die Polizei zu rufen“, rät Schweda.

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