Winterreifen und Schneeketten: Sichere Fahrt mit Mietwagen

München (dpa/tmn) - Wer in einem Wintergebiet einen Wagen mieten möchte, sollte sich frühzeitig um eine sichere Bereifung kümmern. Da diese nicht automatisch von den Vermietungen bereitgestellt wird, kommt es auf präzise Absprachen an.

Winterreifen und Schneeketten: Sichere Fahrt mit Mietwagen
Foto: dpa

Wenn Mietwagenkunden Schneeketten benötigen, bestellen sie diese bei der Reservierung des Autos am besten gleich mit. Das empfiehlt der ADAC. Nur so bekommen sie die Traktionshilfen garantiert bei der Übernahme des Autos. Die Ketten sind auf einigen Alpenstraßen im In- und Ausland vorgeschrieben und können auch sonst in schneereichen Bergregionen unabdingbar sein. Autovermieter verlangen meist einen Aufpreis für die Traktionshilfen.

Mit Winterreifen statten die meisten Mietwagenanbieter ihre Fahrzeuge in der kalten Jahreszeit hingegen routinemäßig aus. „Fragen Sie trotzdem bei der Reservierung nach und kontrollieren Sie bei der Fahrzeugübernahme, dass auch wirklich wintertaugliche Reifen montiert sind“, rät Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Denn: „Sie sind als Fahrer dafür verantwortlich, nicht der Autovermieter.“

Wintertaugliche Reifen erkennt man an der „M+S“-Kennzeichnung für „Matsch und Schnee“ auf der Reifenflanke. Ein zusätzliches Schneeflockensymbol signalisiert, dass sich die Pneus in Tests auf Schnee und Eis bewährt haben.

In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht - das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte müssen Winter- oder Ganzjahresreifen mit „M+S“-Zeichen an Autos, Motorrädern und Rollern montiert sein. Im Ausland gilt zum Teil auch eine generelle Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum.

Werden Fahrer in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt - egal, ob in ihrem eigenen oder einem geliehen Auto - müssen sie laut Müllenbach-Schlimme mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer aufgrund der falschen Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert, zahlt 80 Euro. Im Ausland können die Bußgelder noch deutlich höher ausfallen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort