Heyne-Verlag verteidigt Kachelmann-Buch

Mannheim (dpa) - Der Streit um das Kachelmann-Buch geht weiter: Der Heyne-Verlag hat sich am Donnerstag gegen den Vorwurf gewehrt, das Buch verletze die Persönlichkeitsrechte von Kachelmanns Ex-Geliebter.

Das Landgericht Mannheim hatte eine einstweilige Verfügung gegen das Buch erlassen. Demnach darf der Heyne-Verlag das Werk mit dem Titel „Recht und Gerechtigkeit“ nicht verbreiten, solange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird. Das Verbot betrifft allerdings nicht die Exemplare, die bereits im Handel sind.

Der Verlag kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. In einer Presseerklärung verteidigte der Heyne-Verlag die Nennung des Nachnamens der Frau, die Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Man habe sich „nach reiflicher Abwägung und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung bewusst für die volle Namensnennung (...) entscheiden“. Claudia D. habe „selbst ihr Recht auf Anonymität preisgegeben“, indem sie nach Ende des Prozesses der Zeitschrift „Bunte“ ein Interview gab und sich dafür unverpixelt fotografieren ließ. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt.

Das Gericht bestätigte am Donnerstag die Zustellung der Verfügung. Das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Geliebten werde verletzt, wenn sie „unter vollständiger Namensnennung zum Gegenstand öffentlicher Darstellung gemacht wird“, heißt es in dem Beschluss des Landgerichts. Die Ex-Freundin hatte Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt. Nach einem spektakulären Prozess, in dem die Claudia D. als Nebenklägerin auftrat, wurde der Wettermoderator im Mai 2011 freigesprochen.

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