Deutscher ESC-Verantwortlicher verteidigt Jury-Votum gegen Wurst

Hamburg (dpa). Die deutschen ESC-Verantwortlichen haben für Respekt vor dem deutschen Jury-Votum beim Eurovision Song Contest geworben. Nachdem bekanntgeworden war, dass die fünf Juroren dem späteren Siegertitel von Conchita Wurst aus Österreich - anders als die deutschen TV-Zuschauer - nur den elften Platz und damit keine Punkte gaben, hagelte es Kritik.

Die deutsche Jury hatte keine Punkte für Conchita Wurst - nun hagelt es Kritik am Votum.

Die deutsche Jury hatte keine Punkte für Conchita Wurst - nun hagelt es Kritik am Votum.

Foto: dpa

Das Publikum hatte in seiner Abstimmung am späten Samstagabend Wurst zur Siegerin gekürt. „Wenn der Sieg von Conchita Wurst als ein Zeichen der Toleranz in Europa betrachtet wird, ist es eine Selbstverständlichkeit, dem Urteil der "music industry professionals" dieselbe Toleranz entgegenzubringen“, erklärte Thomas Schreiber, ESC-Teamchef und ARD-Unterhaltungschef, am Montag.

Eine Drohung bei Facebook gegen die ESC-Gewinnerin sei ebenso wenig hinzunehmen wie das unflätige Beschimpfen der deutschen Jurymitglieder für ihre Wahl, betonte Schreiber. „Alle Jurymitglieder sind, unabhängig vom Lebensalter, Größen in der deutschen Popmusik und können erwarten, für ihr Urteil mit einem Mindestmaß an Respekt und Anstand behandelt zu werden.“

ESC: Conchita Wurst holt die Krone für Österreich
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Als Mitglied der ESC Reference Group, die über Regeln berät, habe er selber im Interesse der Transparenz dafür gestimmt, erstmals alle Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen. Schreiber: „Dies halte ich nach wie vor für die richtige Entscheidung.“ In der deutschen Jury saßen die Musiker Sido (Paul Würdig), Andreas Bourani, Madeline Juno, Jennifer Weist (Jennifer Rostock) sowie Manager Konrad Sommermeyer.

Auch Jury-Mitglied Sido (33) wehrte sich. Man werfe ihm zu Unrecht „fehlende Toleranz“ vor, schrieb der Berliner Rapper am Montag bei Facebook. Er habe jedem Kandidaten dieselbe Chance gegeben, „unabhängig von seiner Nationalität, seiner Religion oder seiner sexuellen Gesinnung“. Es sei um „Musik, die Komposition, die Stimme, die Performance“ gegangen. „Nichts anderes ist in meine Wertung eingeflossen.“

Die einzige zulässige Diskussion sei also, warum ihm die „Komposition und die Performance des Herren aus Österreich“ nicht gefallen habe, was „eine reine Geschmacksfrage“ sei.

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