Gericht: Prinzessin Caroline unterliegt im Streit um Urlaubsfoto

Straßburg (dpa) - Prinzessin Caroline von Monaco ist mit ihrer Klage um ein Urlaubsfoto vor dem Eruopäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterlegen. Sie hatte gegen die Bundesrepublik Deuschland geklagt, weil sie sich durch das in den Medien veröffentlichte Foto in ihrem Persönlichkeitsschutz geschädigt sah.

In ihrer Klage berief sie sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Achtung des Privat- und Familienlebens.

Bei der Klage von Prinzessin Caroline ging es um Urlaubsfotos der Prinzessin und ihres Mannes Ernst August von Hannover (57), die 2002 in den deutschen Zeitschriften „Frau im Spiegel“ und „Frau Aktuell“ veröffentlicht worden waren. Der Text dazu befasste sich mit der gesundheitlichen Verfassung von Fürst Rainier von Monaco. Vergeblich zog die Prinzessin gegen die Veröffentlichung der Fotos vor Gericht. Die deutsche Justiz hatte keine Einwände dagegen.

Dabei hatten die Straßburger Richter vom EGMR der deutschen Justiz bereits 2004 im „Caroline-Urteil“ bescheinigt, das Privatleben der Prinzessin nicht ausreichend geschützt zu haben. Caroline hatte damals gegen Fotos in deutschen Illustrierten geklagt, die sie beim Einkaufsbummel, beim Reiten oder beim Fahrradfahren zeigten.

Das Straßburger Gericht urteilte damals, die umstrittenen Bilder wollten „nur die Neugier eines bestimmten Publikums über das Privatleben“ der monegassischen Prinzessin befriedigen. Prominente sollten nur noch bei der Ausübung ihres Amtes abgelichtet werden dürfen oder nach vorheriger Zustimmung.

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