Mario Barth: Nicht quatschen, aber klagen

Comedian verklagte Textilhändlerin aus Niedersachsen wegen eines T-Shirts.

Düsseldorf. Mehr oder weniger originell sind die Gags von Comedian Mario Barth. Seinen Spruch „Nicht Quatschen Machen“ fand der Spaßmacher mit Zweitwohnsitz in Düsseldorf jedenfalls so großartig, dass er daraus eine T-Shirt-Serie machte. Um die ging es am Mittwoch vor dem Zivilgericht in der Landeshauptstadt. Denn Barth hatte eine Textilhändlerin aus Niedersachsen verklagt. Weil sie ebenfalls ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nicht Quatschen...Machen“ auf den Markt gebracht hatte.

Gegen die Frau hatte der Comedian bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, die von der Frau auch akzeptiert wurde. Nun fordert er allerdings auch noch Schadenersatz. Doch inzwischen sind dem Gericht Zweifel gekommen, ob nicht sogar die einstweilige Verfügung schon bedenklich war, handele es sich doch bei dem Spruch möglicherweise um eine allgemeine Lebensweisheit.

Rechtsanwalt Florian Giese erklärte, dass sich seine Mandantin zunächst vergewissert habe, ob „Nicht Quatschen...Machen“ urheberrechtlich geschützt sei: „Erst danach hat sie mit der Produktion des T-Shirts begonnen.“ Die Idee dazu stammte übrigens von einer Kundin.

Der Rechtsvertreter von Mario Barth erklärte, dass es sich ganz klar um eine Trittbrettfahrerin handele. Schließlich sei das andere T-Shirt kurz nach der DVD-Veröffentlichung auf den Markt gekommen. Das Urteil des Zivilgerichts soll am 27. Juli verkündet werden.

Übrigens: Das Düsseldorfer Karnevalsmotto vor fünf Jahren hieß „Nit quake — make“, also „Nicht Quatschen...Machen“ auf Platt. Erfunden hatte es der inzwischen verstorbene Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin.

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