Klage um Kunst von Rehberger abgewiesen

Discobetreiber wollten 2,95 Millionen Euro von Deka-Bank.

Der Künstler und Bildhauer Tobias Rehberger, aufgenommen in den Räumen seiner Ausstellung „home and away and outside“ in der Schirn in Frankfurt am Main.

Der Künstler und Bildhauer Tobias Rehberger, aufgenommen in den Räumen seiner Ausstellung „home and away and outside“ in der Schirn in Frankfurt am Main.

Foto: Boris Roessler/dpa (zu lhe-Vorausmeldung „Zeugenvernehmungen im Prozess um vernichtetes Kunstwerk“ vom 06.08.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Eine Millionenklage wegen eines verschwundenen Kunstwerks des Installationskünstlers Tobias Rehberger ist am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt abgewiesen worden. Zwei Diskotheken-Betreiber hatten die Deka-Bank als Hausbesitzerin auf Zahlung von 2,95 Millionen Euro verklagt.

Sie machten geltend, dass das begehbare Kunstwerk des Biennale-Teilnehmers und Städel-Professors Rehberger, eine Sitzgruppe als Raucher-Lounge, nach der Räumung des Clubs Anfang 2012 abmontiert und weggebracht worden sei.

Dem Gericht zufolge hatte die Bank zum Zeitpunkt der Übernahme der Räumlichkeiten keine Kenntnis davon, wer Eigentümer des Kunstwerks gewesen sei. Auch aus dem Schriftwechsel der Bank mit dem Künstler hätten sich keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Kläger hatten vor Gericht behauptet, ihnen sei der Zutritt zu den Räumen verweigert worden, weshalb sie das begehbare Kunstwerk nicht selbst ausbauen konnten. dpa

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