Landgericht Mönchengladbach - Heinz Mack verliert gegen Sammler

Der renommierte Zero-Künstler fühlt sich bestohlen.

Mönchengladbach. Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Donnerstag ein skurriler Streit um 15 Werke des renommierten Künstlers Heinz Mack zu Ende gegangen. Mack (80) hatte eine einstweilige Verfügung gegen einen Kunstsammler erwirkt, die das Gericht jetzt aufhob. Der Mönchengladbacher Rentner (67) bekommt die 15 Werke zurück, die zwischenzeitlich behördlich eingelagert waren.

Angefangen hat der Streit im Januar 2010, als in verschiedenen Auktionshäusern Mack-Werke auftauchten, die der Künstler auf Nachfrage als Fälschungen identifizierte. Weil in mehreren Fällen der Mönchengladbacher Sammler als einer der Vorbesitzer genannt wurde, recherchierte Mack selbst und erstattete im November 2010 Strafanzeige gegen ihn.

Die Polizei beschlagnahmte die 15 Bilder — darunter zwei Großformate und diverse signierte Drucke — in einer Art Razzia am 23. März 2011. Diese Werke, so glaubte der Mitbegründer der Künstlergruppe Zero und mehrfache Documenta-Teilnehmer, müsse der Sammler wenn nicht gefälscht, dann wenigstens unrechtmäßig erworben haben.

Denn zwischen den beiden Männern gibt es eine Verbindung. In den 1980er und 1990er Jahren war der heutige Rentner als Anstreicher länger auf dem Anwesen Macks in Uedding tätig. Dabei, so der Künstler, könnten er selbst oder ein inzwischen verstorbener Kollege die Werke gestohlen haben. Dieser Hilfsarbeiter, so Mack weiter, könnte sie dann wegen ständiger Geldnot an den Sammler verkauft haben.

Das Verfahren wegen Kunstfälschung stellte die Staatsanwaltschaft ein — selbst wenn die Vorwürfe zuträfen, wären sie verjährt. Wegen der Aussagen in dem jetzt zu Ende gegangenen Zivilverfahren hat Mack nun erneut Strafanzeige gestellt; er wirft dem Rentner Falschaussage und Prozessbetrug vor. Ein Hauptverfahren, das die Vorwürfe endgültig klären könnte, ist nicht in Sicht.

Jetzt ging es vor dem Landgericht nur darum, ob der Sammler die Bilder zurückbekommt oder ob sie in Verwahrung bleiben müssen. Ergebnis: Der Mann darf sie wieder zuhause aufhängen. Die Richter befanden, dass die Argumente des Künstlers nicht schlüssig gewesen seien. Unsicher hatte er auch gewirkt, weil er ein Bild wegen der darauf notierten Jahreszahl als Fälschung ansah. Es sei erst zwei Jahre später entstanden. Tatsächlich aber trägt das Bild auch im Werkverzeichnis genau diese Zahl.

Andererseits konnte der Rentner keine Kaufbelege für die Werke vorweisen, die mit anderen seine Altersversorgung sichern sollten: Die Unterlagen seien durch einen Wasserschaden zerstört worden. Weil es aber ein Zivilverfahren war, in dem Mack als Kläger auftrat, hätte er das Vergehen des Sammlers beweisen müssen.

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