Entscheidung im Namensstreit um „Rock am Ring“ Ende Juni

Was wird aus dem traditionsreichen Festivalnamen „Rock am Ring“? Am 30. Juni will das Koblenzer Landgericht darüber entscheiden. Im Clinch liegen der Konzertveranstalter Lieberberg und die Nürburgring-Besitzer.

Besucher des Open-Air-Festivals "Rock am Ring" im Juni 2008.

Besucher des Open-Air-Festivals "Rock am Ring" im Juni 2008.

Foto: A3461 Thomas Frey

Koblenz (dpa). Im Namensstreit um das Festival „Rock am Ring“ wird das Landgericht Koblenz am kommenden Montag seine Entscheidung verkünden. Das sagte die Vorsitzende Richterin Ingrid Metzger am Montag.

Es geht um einen Antrag der Nürburgring GmbH auf einstweilige Verfügung gegen den Veranstalter Marek Lieberberg. Damit wollen die Ring-Besitzer verhindern, dass der Konzertunternehmer von 2015 an anderswo ein Festival unter diesem Namen vermarktet. Am Nürburgring war die letzte Ausgabe von Rock am Ring Anfang Juni über die Bühne gegangen.

Lieberberg und der neue Verantwortliche Capricorn hatten sich nicht auf eine weitere Zusammenarbeit einigen können. An der Eifel-Rennstrecke soll künftig ein Festival der Deutschen Entertainment AG (Deag) namens „Grüne Hölle“ steigen, Lieberberg zieht mit seinem Event voraussichtlich nach Mönchengladbach um.

Zu Beginn des Verhandlungstermins am Montag sagte Richterin Metzger, das Gericht sei nach einer vorläufigen Bewertung zu der Auffassung gekommen, dass sowohl beim Nürburgring als auch auf Seiten von Lieberberg ein Recht auf den Werktitel Rock am Ring bestehe. Das Recht liege bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die beide Parteien verbinde und noch existiere.

Diese GbR dürfe nur im Einvernehmen auseinandergesetzt werden. „Die Parteien sind wohl oder übel in der GbR weiter verbunden.“ Unter Vorbehalt der bisher nur vorläufigen Bewertung dürfte insofern der Antrag der Nürburgring GmbH auf einstweilige Verfügung im wesentlichen Erfolg haben, sagte Metzger. Ob das Gericht bei dieser Sicht bleiben wird, ist aber noch offen. Nun müssten noch weitere Unterlagen beider Seiten geprüft werden. Eine Vereinbarung, was nach einer Kündigung der Zusammenarbeit mit dem Namen passiere, sei nie getroffen worden, sagte Metzger.

In früheren Vereinbarungen sei nur die Absicht erklärt worden, dies zu tun. In den Anfangsjahren seien sowohl der Ring als auch Lieberberg in der Öffentlichkeit als Veranstalter des Festivals wahrgenommen worden. Auf Tickets etwa seien beide als Veranstalter genannt worden. Das spreche dafür, dass die Ring-Gesellschaft ein gleichrangiger Mitveranstalter gewesen sei.

Das sieht Lieberberg anders. Sein Unternehmen habe stets das künstlerische Konzept verantwortet und die Infrastruktur von Ton über Licht und Bühnen eigenständig organisiert. „Wir haben alles verhandelt“, sagte er. Einer seiner Anwälte verwies auf eine eidesstattliche Erklärung des früheren Ring-Hauptgeschäftsführers Walter Kafitz. Demnach sei dieser nie davon ausgegangen, dass die Ringgesellschaft Titelrechte habe. Zu seinen Plänen für die Zukunft sagte Lieberberg: „Das neue Festival kommt, das ist sicher.“ Im Moment laufe alles auf Mönchengladbach als Standort zu. „Ich traue mir zu, was ich bislang gemacht habe, an anderer Stelle genauso gut zu tun.“

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