Inhaltsstoffe: Die neue Regelung ist sinnvoll

Hinweispflicht macht Arbeit, hilft aber den Allergikern

Ein Kommentar von Vera Zischke.

Ein Kommentar von Vera Zischke.

Foto: Schinkel, Uwe (schin)

Schon jetzt müssen Wirte, Bäcker und Co. ihren Kunden mündlich mitteilen können, welche Allergene in ihren Speisen stecken. Wozu dann muss es jetzt diesen Zwang geben, es ihnen auch noch schriftlich mitzuteilen? Weil es wichtig ist. Und weil man von Lebensmittelherstellern und -verkäufern erwarten kann, dass sie exakt wissen, was sie da eigentlich verarbeiten.

Dass das sehr oft nicht der Fall ist, weiß jeder, der schon einmal ein Restaurant gesucht hat, in dem auch Menschen mit Gluten-Unverträglichkeit essen können. Da ist von „Das kann Ihnen unser Koch auch nicht sagen“ bis „Das wird schon gehen“ alles an Reaktionen drin.

„Das wird schon gehen“ geht bei Allergikern aber eben nicht. Sie sind darauf angewiesen, dass ihnen Kellner, Fleischereifachverkäuferinnen, Bäckerei-Aushilfen oder Kantinenpersonal verbindlich Auskunft geben können. Insofern ist auch die Einschätzung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen richtig: Wenn in einer Liste schwarz auf weiß nachzulesen ist, welche Allergene in welchen Speisen stecken, entlastet das durchaus das häufig wechselnde Personal in der Gastronomie und im Einzelhandel und erspart ihnen im Zweifelsfall unangenehme Situationen.

Allerdings ist die Kritik an der zusätzlichen Bürokratie durchaus berechtigt. Die Politik packt gern Zusatzarbeit oben drauf, ohne an anderer Stelle zu entlasten. Es kann nicht schaden, jetzt darüber nachzudenken, ob die Betriebe nicht von der ein oder anderen unnötigen Zusatzarbeit befreit werden können. Denn schon jetzt kommen Lebensmittelunternehmer aus dem Dokumentieren nicht heraus. Wann, wo was geputzt wurde — die Listen dazu füllen ganze Regalmeter. Und noch immer ist die Lebensmittelampel nicht vom Tisch, die viele Gastronomen zu Recht als Drohung und Gängelung empfinden. Ihre Vorbehalte gegenüber einer weiteren Auflage sind daher verständlich, das macht die Neuregelung zur Allergen-Kennzeichnung aber nicht automatisch falsch.

Wir leben in Zeiten, in denen sich die Menschen immer mehr dafür interessieren, was sie essen. Die Erwartungen an die Auskunftsbereitschaft der Wirte steigen ohnehin — auch ohne Allergen-Hinweispflicht.

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